Die Vorgeschichte zu Artikel 50 des EU AI Act

In Artikel 50 „Transparenzverpflichtungen für Anbieter und Betreiber von bestimmten KI-Systemen“ des EU Artificial Intelligence Act (EU AI Act) heißt es: „Die Anbieter stellen sicher, dass KI-Systeme, die für eine direkte Interaktion mit natürlichen Personen bestimmt sind, so konzipiert und entwickelt werden, dass die betreffenden natürlichen Personen darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren, es sei denn, dies ist aus der Sicht einer natürlichen Person, die unter Berücksichtigung der Umstände und des Nutzungskontexts angemessen informiert, aufmerksam und umsichtig ist, offensichtlich.“ Zu diesem Thema war das Europäische Parlament bereits zehn Jahre zuvor von Oliver Bendel beraten worden. In seinem Vortrag „Moral and Immoral Machines – Moralische und unmoralische Maschinen“ bei der Veranstaltung „Merging of man and machine: questions of ethics in dealing with emerging technology“ am 8. September 2016 in Brüssel stellte er GOODBOT vor, einen von ihm 2013 im Rahmen der Maschinenethik initiierten Chatbot, der über mehrere Eskalationsstufen verfügte und dabei wiederholt deutlich machte, dass es sich lediglich um eine Maschine handelte. Im Teil „Ethics & Society“ kamen zudem Enno Park, Dana Lewis, Yvonne Hofstetter und Constanze Kurz zu Wort. Auf der Konferenz der Arbeitsgruppe „Digital Europe“ zum Thema Robotik am 8. November 2017 sprach Bendel zudem online über damit zusammenhängende Fragen der Maschinenethik. Im Zusammenhang mit einem Pflegeroboter warf er die Frage auf: „Should the robot make clear that it’s just a machine?“ („Sollte der Roboter deutlich machen, dass er nur eine Maschine ist?“). Die in Artikel 50 festgelegten Transparenzpflichten traten am 2. August 2026 in Kraft.

Abb.: Oliver Bendel  beim Hearing in Brüssel (Foto: Sebastian Raible)