ChatGPT: „Katy Perry war nicht im Weltraum“

Zahlreiche Medien berichteten über Katy Perrys Weltraumflug. Schnell tauchten Verschwörungstheorien auf, denen zufolge dieser gar nicht stattgefunden hat. Sie konnten ebenso schnell entkräftet werden. ChatGPT blieb jedoch lange Zeit dabei, dass die Sängerin niemals im Weltraum gewesen sei, also die Kármán-Linie niemals überschritten habe. Dies ergaben einige Tests über mehrere Tage, sowohl mit der öffentlichen als auch mit der kommerziellen Version (GPT-4o). Die öffentliche Version verlautbarte am 28. Mai 2025: „Katy Perry war nicht im Weltraum. Es gibt keine Informationen oder Berichte darüber, dass die Sängerin jemals ins All gereist ist.“ Das stimmte ganz offensichtlich nicht, selbst wenn man den Verschwörungstheorien anhängt. Vielmehr gingen die Medienberichte in die tausende, die Reaktion darauf in die hunderttausende. Nachdem die öffentliche Version aber auf Wunsch des Benutzers online recherchiert hatte, änderte sie ihre Meinung. Resistenter und renitenter war die Bezahlversion. Als sie auf einen SRF-Artikel hingewiesen wurde, schrieb sie am 27. Mai 2025: „Tatsächlich gibt es mehrere Medienberichte, darunter den von SRF, die von einem Weltraumflug von Katy Perry im Jahr 2025 berichten. Nach gegenwärtigem Stand der öffentlich zugänglichen und überprüfbaren Informationen handelt es sich bei dieser Meldung allerdings sehr wahrscheinlich um eine fiktive oder inszenierte PR-Aktion … Der zitierte SRF-Artikel erscheint satirisch oder inszeniert, möglicherweise im Rahmen einer medienwirksamen Aktion, eines Musikprojekts oder eines symbolischen ‚Flugs‘.“ Am 28. Mai 2025 entsprachen die Auskünfte dann plötzlich der Wahrheit.

Abb.: Ein Fakebild des Kusses (Bild: ChatGPT/4o Image)

Falschinformationen im Tages-Anzeiger

Im Artikel „Mann in Zürich mit Hiebwaffe verletzt“ schrieb der Tages-Anzeiger am 10. November 2024: „Für die Spurensicherung waren Spezialistinnen des Forensischen Instituts Zürich vor Ort. Die weiteren Ermittlungen werden durch die Staatsanwaltschaft I für schwere Gewaltkriminalität und die Kantonspolizei Zürich geführt.“ Auf X wurde der Stadtpolizei Zürich am selben Tag die Frage gestellt, ob diese Angabe im Tages-Anzeiger korrekt ist. Am 11. November 2024 antwortete sie auf nochmalige Nachfrage: „Wir haben in unserer Medienmitteilung ‚Spezialist*innen‘ kommuniziert.“ Die Stadtpolizei Zürich verwendet demnach für die öffentliche Kommunikation Schreibweisen, die es im allgemeinen Sprachgebrauch gar nicht gibt und die von der (großen Mehrheit der) Sprachgemeinschaft weder gewünscht noch benutzt werden. Die Medien wiederum machen daraus Falschinformationen, denn vermutlich waren sowohl Männer als auch Frauen beteiligt. „Spezialistinnen“ als movierte Form der generischen Form „Spezialisten“ kann einzig und allein für weibliche Personen stehen. Ein generisches Femininum dieser Art – falls die Zeitung versuchte, in diese Richtung zu denken – existiert nicht. Man sieht es allenfalls mit Blick auf das Tierreich. Beispiele sind „Ente“ (movierte Form „Enterich“, alternativ „Erpel“) und „Katze“ (movierte Form „Kater“). Der Tages-Anzeiger hat weder auf X reagiert noch den Bericht korrigiert. Bei ihm finden sich häufig Falschinformationen dieser Art. Übertroffen wird er darin nur noch von der Republik. Und vom SRF.

Abb.: Ob eine Fehlermeldung wohl hilft?