Der EGMR stärkt die Rechte veganer Gefangener

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz verurteilt, weil zwei vegan lebende Männer während ihrer Unterbringung in einem Genfer Gefängnis beziehungsweise einer psychiatrischen Universitätsklinik nicht durchgehend eine vegane Verpflegung erhielten. Das Gericht stellte klar, dass ein aus ethischer Überzeugung praktizierter Veganismus unter den Schutz der Gedanken- und Gewissensfreiheit nach Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention fällt. Es geht dabei nicht darum, den Veganismus als Religion einzuordnen, wie einzelne Medien nahelegten, sondern ihn als ernsthaft vertretene weltanschauliche Überzeugung anzuerkennen. Das Urteil betrifft zwar Einzelfälle, dürfte aber Auswirkungen auf den Strafvollzug und andere staatliche Einrichtungen in ganz Europa haben. Künftig werden Gefängnisse und ähnliche Institutionen stärker begründen müssen, wenn sie keine vegane Verpflegung anbieten. Wie die Verpflegung im Strafvollzug organisiert ist, unterscheidet sich von Land zu Land und teilweise sogar von Anstalt zu Anstalt. In den meisten Schweizer Gefängnissen werden die Mahlzeiten zentral zubereitet und an die Insassen ausgegeben. Eine Besonderheit ist hingegen die JVA Lenzburg. Dort kann man auf seiner Zelle mit einem Gasherd selbst kochen und sich seine Mahlzeiten innerhalb der geltenden Regeln selbst zubereiten. In den Medien überbieten sich die Leser mit unflätigen und unsinnigen Kommentaren, aber ohne Zweifel ist das Urteil zu begrüßen. Wer sich aus einer ethischen Überzeugung heraus vegan ernährt, sollte auch während einer Haft oder einer Unterbringung in einer staatlichen Einrichtung nicht dazu gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln. Religiöse Speisevorschriften werden schon lange respektiert, und es ist daher nur folgerichtig, vergleichbare weltanschauliche Überzeugungen ebenso zu behandeln. Unabhängig davon erscheint es sinnvoll, auch andere nachvollziehbare Ernährungsbedürfnisse zu berücksichtigen. So können Ekelvegetarier und -veganer kein Fleisch, keinen Fisch und keine Tierprodukte zu sich nehmen. Bei einem fehlenden Angebot für sie drohen sie zu verhungern.

Abb.: Das Einheitsessen in einer Kantine

Robotik und KI im Gefängnis

Die Aargauer Zeitung schrieb am 19. Dezember 2024: „Er ist der vermutlich innovativste Gefängnisdirektor der Schweiz. Nun feiert Marcel Ruf sein 20-jähriges Jubiläum. Im TalkTäglich erzählt er, was er im Amt alles erlebt …“ (Aargauer Zeitung, 19. Dezember 2024) Weiter heißt es in dem Artikel von Nadja Zeindler über den Direktor der JVA Lenzburg: „Nachdem er sich mit Tiertherapien oder Gefängnistheater bereits ein Image als vielleicht innovativster Gefängnisdirektor der Schweiz aufgebaut hat, wird nun zunehmend auch KI ein Thema: ‚Wir sind mit der FHNW dran, um zu prüfen, was da möglich ist.'“ (Aargauer Zeitung, 19. Dezember 2024) In der Tat stand er – neben zwei seiner Insassen – für das Projekt „Robots in Prison“ von Tamara Siegmann und Oliver Bendel zur Verfügung, wie auch weitere Gefängnisdirektoren, Experten und Betroffene. Ein Resultat war, dass Serviceroboter weniger gewünscht sind, wohl aber soziale Roboter für die Insassen, womit künstliche Intelligenz wieder im Spiel wäre. Das Paper „Social and Collaborative Robots in Prison“ wurde im Oktober bei der ICSR 2024 in Odense (Dänemark) präsentiert. Es erscheint in einem Proceedingsband von Springer Anfang 2025. Nun würden die Studentin und der Professor von der Hochschule FHNW gerne einen Schritt weiter gehen. Dabei könnten soziale Roboter, Chatbots oder Sprachassistenten für die Insassen eine Rolle spielen.

Abb.: Furhat bei der ICSR 2024