Über die Rechtsverbindlichkeit von Sprachleitfäden

Etliche Hochschulen – Fachhochschulen wie Universitäten – haben in den letzten Jahren Sprachleitfäden herausgegeben. Damit versuchen sie in die Sprache ihrer Mitglieder einzugreifen und sie u.a. zum Gendern zu bewegen. Ein Zwang zum Gendern wäre bei Dozenten, Forschern und Studenten rechtswidrig, denn sie sind durch das Persönlichkeitsrecht und die Wissenschaftsfreiheit geschützt, in der Schweiz ebenso wie in Deutschland und Österreich. Die meisten Verantwortlichen sind sich dessen durchaus bewusst und versuchen die Sprachleitfäden als Angebot darzustellen, das man annehmen oder ablehnen darf. Allerdings bestrafen einige Dozenten ihre Studenten, wenn diese nicht gendern, etwa durch Punkteabzug – ein klarer rechtlicher Verstoß. Zudem existiert in manchen Bereichen ein starker Gruppenzwang. Wie ist es nun aber mit der Verwaltung? Darf dieser die Sprache vorgeschrieben werden? Es spricht vieles dagegen. In der Schweizer Bundesverfassung sind es gleich mehrere Artikel, die herangezogen werden könnten, etwa 7, 10, 15, 16, 17 und 18. Besonders interessant erscheint dabei „Art. 18 Sprachenfreiheit“ … Danach darf niemand gezwungen werden, eine bestimmte Sprache zu verwenden. Man könnte zwar einwenden, dass dies für das private und öffentliche Leben gilt und Organisationen einen Tone of Voice oder andere Regelungen festlegen dürfen. Es ist aber die Frage, ob diese – etwa mit dem Einführen von Sonderzeichen im Wortinneren – tief in die Struktur der Sprache eingreifen und damit die Muttersprache unkenntlich machen und fremdartig erscheinen lassen dürfen, ganz abgesehen davon, dass die konstruierte und ok­t­ro­y­ie­rte Sondersprache dysfunktional, inkorrekt, unpräzise und diskriminierend ist. Es braucht in dieser Angelegenheit, die zehntausende Verwaltungsmitarbeiter an Hochschulen betrifft, dringend Klärung.

Abb.: Justitia wacht auch über die Hochschulen (Bild: ChatGPT)

Leitfäden zu geschlechtergerechter Sprache aus ethischer und rechtlicher Sicht

Leitfäden zu geschlechtergerechter bzw. inklusiver Sprache können aus ethischer und rechtlicher Sicht betrachtet werden. Aus ethischer Sicht mag die Betonung der Moral in der Sprache untersucht werden, zudem die Verbreitung des Moralismus in der Gesellschaft. Es interessiert, dass die Verwendung des Gendersternchens alle Geschlechter einschließen soll, in der Praxis aber das Gegenteil der Fall ist: Die männliche Form geht in vielen Fällen verloren, wie bei „Autor*innen“ (eine Formulierung bei Springer auf den Webseiten zu den Publikationen) oder „Professor*innen“ (eine Formulierung im Leitfaden der GI). Noch deutlicher mag es bei den „Ärzt*innen“ und den „Französ*innen“ werden. Der Aspekt des Sexualisierenden und Sexistischen ist auch rechtlich relevant. So kann eine Frau mit Blick auf eine Stellenausschreibung oder -beschreibung klagen, wenn die männliche Form als geschlechtliche Kategorie verstanden werden muss, ebenso ein Mann, der von der Formulierung „Anwält*innen“ oder „Professor*innen“ nicht erfasst wird. Ferner kann man aus verschiedenen Gründen gegen einen Arbeitgeber vorgehen, der die Sprache seines Personals in grundsätzlicher Weise zu bestimmen versucht – dies macht seit Mai 2021 ein Mitarbeiter von Audi mit Verweis auf das Persönlichkeitsrecht. Die Universität Bern schreibt in ihren „Empfehlungen“ im Abschnitt „Hinweise für wissenschaftliche Arbeiten“: Es „besteht die Möglichkeit, im Zitat unmittelbar nach der Wiedergabe des ‚generischen Maskulinums‘ dieses mit einem [sic!] zu markieren“ (Empfehlungen für die Universität Bern). Dadurch wird der Anschein erweckt, als wäre das Original in irgendeiner Weise – in welcher, wird für den Leser nicht ersichtlich – nicht in Ordnung, obwohl gerade der bestehenden Ordnung entsprochen wird. Forscher und Forscherinnen, die sich dadurch diskreditiert fühlen, könnten gegen die Verantwortlichen vorgehen, zudem gegen die Kolleginnen und Kollegen, die sie in irreführender Weise zitieren. Inklusive Sprache ist ein wichtiges Anliegen. Der Weg dorthin ist mit Stolpersteinen gepflastert.

Abb.: Inklusive Sprache ist ein wichtiges Anliegen