Einschränkung der Ausdrucksfreiheit in der Forschung

In zunehmendem Maße ist in der deutschsprachigen Forschung eine Einschränkung der Ausdrucksfreiheit durch verpflichtende sprachpolitische Vorgaben in wissenschaftlichen Fachzeitschriften zu beobachten. Konkret betrifft dies den Zwang zur Verwendung sogenannter Gendersprache, also sprachlicher Formen, die z.T. von der amtlichen deutschen Rechtschreibung abweichen (z.B. Sonderzeichen im Wortinneren wie Genderstern, Doppelpunkt oder Binnen-I). Eine solche Vorgabe wird in der Schweiz von mehreren anerkannten Journals zur Voraussetzung für die Veröffentlichung gemacht, unabhängig von fachlichen oder methodischen Erfordernissen. Diese Entwicklung wirft aus Sicht vieler Forscher ernsthafte wissenschaftsethische und rechtliche Fragen auf: 1. Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit: Die freie Wahl sprachlicher Mittel ist ein konstitutiver Bestandteil wissenschaftlichen Arbeitens. Wenn Ausdrucksformen vorgeschrieben werden, die von Autoren nicht geteilt werden – insbesondere, wenn sie als inkorrekt, unpräzise, ideologisch aufgeladen oder methodisch ungeeignet empfunden werden –, stellt dies einen Eingriff in die wissenschaftliche Freiheit dar. 2. Struktureller Ausschluss durch Sprachpolitik: Die Dominanz von Journals mit Genderpflicht in bestimmten Disziplinen führt de facto zu einem Ausschluss nichtkonformer Positionen aus dem wissenschaftlichen Diskurs. Dies betrifft nicht nur einzelne Autoren, sondern untergräbt die fachliche Diversität und Meinungsfreiheit. 3. Verlust des Deutschen als Wissenschaftssprache: Autoren weichen zunehmend auf das Englische aus, um solchen Vorgaben zu entgehen. Damit wird die deutsche Sprache in der Wissenschaft zusätzlich geschwächt, was insbesondere in der Schweiz mit ihrer Mehrsprachigkeit problematisch ist. 4. Sprachenfreiheit, Wissenschaftsfreiheit und verfassungsnahe Prinzipien: Auch wenn die Sprachenfreiheit (Art. 18 BV) und die Wissenschaftsfreiheit (Art. 20 BV) in der Schweiz primär gegen staatliche Eingriffe schützen, so haben sie doch Leitfunktion für den gesamten wissenschaftlichen Raum – insbesondere dann, wenn Fachzeitschriften öffentlich (mit-)finanziert oder institutionell getragen werden. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz erkennen in der Einschränkung der Ausdrucksfreiheit kein Problem. Entsprechend müsste man nicht nur die betroffenen Zeitschriften, sondern auch sie selbst reformieren.

Abb.: Wissenschaft in der Schweiz