Geplante Social-Media-Richtlinien des ORF

ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz hat einen Entwurf für Social-Media-Richtlinien vorgelegt. Ist das Dokument, das derzeit in den sozialen Medien kursiert, echt, ist man beim Sender nicht in der Lage, den Begriff richtig zu schreiben. Mehrmals ist von „ORF Social Media-Richtlinien“ die Rede. In den Medien wird die falsche Schreibweise teils stillschweigend korrigiert, was eine Verfälschung des Originals darstellt, teils kommentarlos übernommen. Aber weg vom Formalen, hin zum Inhaltlichen. Der Spiegel fasst zusammen, dass bei Inkrafttreten der Dienstanweisung die Mitarbeiter des ORF sich „nicht mehr politisch kommentierend äußern“ dürfen – „auch nicht als Privatpersonen“ (SPON, 27. Juni 2018). Sogar „Likes, Dislikes, Recommends, Retweets oder Shares“ seien zu unterlassen, denn eine „Meinungsbekundung“ (SPON, 27. Juni 2018) könne auch indirekt erfolgen. Die Zeitschrift spricht in der Überschrift ihres Artikels von einem „Maulkorb“. In ihrer Analyse stellt sie fest, dass sich mit der geplanten Verordnung „Vertreter der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ im Stiftungsrat … durchgesetzt haben“ (SPON, 27. Juni 2018). SRF hatte ebenfalls rigide Richtlinien, die vor der No-Billag-Initiative etwas gelockert wurden, damit sich die Journalisten gegen diese aussprechen konnten. Grundsätzlich handelt es sich bei Social-Media-Richtlinien dieser Art um einen massiven Eingriff in die Meinungsfreiheit, der von Medien- und Informationsethik untersucht werden kann.

Abb.: Müssen ORF-Mitarbeiter künftig schweigen?