Transportroboter in Zeiten von COVID-19

„Transportroboter befördern Gegenstände aller Art, wie Pakete, Einkäufe und Laborproben, von einem Akteur (oft der Anbieter oder Vermittler) zum anderen (oft der Kunde) oder begleiten und entlasten Fußgänger und Fahrradfahrer. Sie sind autonom oder teilautonom oder werden von Menschen oder weiteren Maschinen von Ort zu Ort navigiert. Sie haben ein Fassungsvermögen von 5 bis 20 Litern. Je nach Zusammenhang werden sie auch als Lieferroboter oder als Paketroboter bezeichnet. Man kann Transportroboter zu den Servicerobotern zählen.“ So Oliver Bendel in einem Beitrag für das Gabler Wirtschaftslexikon, der am 5. März 2020 veröffentlicht wurde. Er geht darin auch auf die Verwendung in Zeiten von COVID-19 ein: „Insgesamt ist zu erwarten, dass Transportroboter ebenso wie Pflegeroboter und Sicherheitsroboter sowie Desinfektionsroboter eine wichtige Rolle bei Krisen und Katastrophen spielen werden, wo Menschen eingeschränkt handlungs- und leistungsfähig sind. Hier könnten die Chancen die Risiken überwiegen, wobei jederzeit Persönlichkeits- und Menschenrechte einzuhalten sind.“ Der Beitrag kann über wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/transportroboter-122251 aufgerufen werden.

Abb.: Ein Transportroboter von Starship Technologies

Zur Haftung für von Maschinen verursachte Schäden

„Mit dem zunehmenden Einsatz von autonomen Maschinen stellen sich vermehrt Fragen nach der Verantwortung für Schäden, die durch derartige Geräte verursacht wurden. Im Recht hat die Haftung für maschinell verursachte Schäden eine lange Tradition. Man unterscheidet dabei Zivil- und Strafrecht. Während es im Zivilrecht vor allem um den ökonomischen Ausgleich entstandener Schäden geht, legt das Strafrecht fest, unter welchen Voraussetzungen der Schädiger bestraft werden kann. Das deutsche Recht stellt sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht ein reichhaltiges und ausdifferenziertes Instrumentarium bereit, um in jedem Einzelfall angemessen reagieren zu können.“ (Abstract) In seinem Beitrag für das „Handbuch Maschinenethik“ mit dem Titel „Zivil- und strafrechtliche Haftung für von Maschinen verursachte Schäden“ geht Eric Hilgendorf der Frage nach, wie sich die Haftung bei Aktionen von Robotern und künstlicher Intelligenz gestaltet. Als einer der führenden Experten für Roboterrecht kann er darauf ebenso kenntnisreiche wie überzeugende Antworten geben. Der Informations- und Maschinenethiker Oliver Bendel ist Herausgeber des Buchs, das im Oktober 2019 bei Springer VS erschienen ist.

Abb.: Nicht nur autonome, auch automatische Maschinen können Schäden verursachen