WhereIsIt Reaches Mid-Term Milestone

WhereIsIt, an object reminder assistant for blind and severely visually impaired people initiated by Prof. Dr. Oliver Bendel and implemented by Damian Huckele, reached its mid-term presentation on May 19, 2026. The inclusive AI project focuses on a lightweight speech-based system that allows users to store and retrieve object locations without continuous camera use. The work completed so far includes the literature review, problem analysis, requirements definition and the first system design concept. An important milestone was an expert interview with Steve Weidel, blind developer, founder of INKLUTEC and specialist in accessibility and assistive AI technologies. The interview confirmed the practical relevance of the project and highlighted key requirements such as simple voice interaction, portability, reminder functions and optional Bluetooth tags with acoustic tracking. The planned prototype architecture is Python-based and combines speech recognition, language processing, local object-location storage and text-to-speech output. The next project phases include prototype development, testing and the evaluation of Bluetooth integration.

Fig.: WhereIsIt can help both blind and sighted people (Image: GPT Image 2)

Leitfäden zu geschlechtergerechter Sprache aus ethischer und rechtlicher Sicht

Leitfäden zu geschlechtergerechter bzw. inklusiver Sprache können aus ethischer und rechtlicher Sicht betrachtet werden. Aus ethischer Sicht mag die Betonung der Moral in der Sprache untersucht werden, zudem die Verbreitung des Moralismus in der Gesellschaft. Es interessiert, dass die Verwendung des Gendersternchens alle Geschlechter einschließen soll, in der Praxis aber das Gegenteil der Fall ist: Die männliche Form geht in vielen Fällen verloren, wie bei „Autor*innen“ (eine Formulierung bei Springer auf den Webseiten zu den Publikationen) oder „Professor*innen“ (eine Formulierung im Leitfaden der GI). Noch deutlicher mag es bei den „Ärzt*innen“ und den „Französ*innen“ werden. Der Aspekt des Sexualisierenden und Sexistischen ist auch rechtlich relevant. So kann eine Frau mit Blick auf eine Stellenausschreibung oder -beschreibung klagen, wenn die männliche Form als geschlechtliche Kategorie verstanden werden muss, ebenso ein Mann, der von der Formulierung „Anwält*innen“ oder „Professor*innen“ nicht erfasst wird. Ferner kann man aus verschiedenen Gründen gegen einen Arbeitgeber vorgehen, der die Sprache seines Personals in grundsätzlicher Weise zu bestimmen versucht – dies macht seit Mai 2021 ein Mitarbeiter von Audi mit Verweis auf das Persönlichkeitsrecht. Die Universität Bern schreibt in ihren „Empfehlungen“ im Abschnitt „Hinweise für wissenschaftliche Arbeiten“: Es „besteht die Möglichkeit, im Zitat unmittelbar nach der Wiedergabe des ‚generischen Maskulinums‘ dieses mit einem [sic!] zu markieren“ (Empfehlungen für die Universität Bern). Dadurch wird der Anschein erweckt, als wäre das Original in irgendeiner Weise – in welcher, wird für den Leser nicht ersichtlich – nicht in Ordnung, obwohl gerade der bestehenden Ordnung entsprochen wird. Forscher und Forscherinnen, die sich dadurch diskreditiert fühlen, könnten gegen die Verantwortlichen vorgehen, zudem gegen die Kolleginnen und Kollegen, die sie in irreführender Weise zitieren. Inklusive Sprache ist ein wichtiges Anliegen. Der Weg dorthin ist mit Stolpersteinen gepflastert.

Abb.: Inklusive Sprache ist ein wichtiges Anliegen