Sag mir, wie du sprichst …

„Stimmerkennung (engl. ‚voice recognition‘) ist das automatisierte Erkennen von Merkmalen einer Stimme, um die Identität einer Person (engl. ’speaker recognition‘) oder deren Geschlecht, Gesundheit, Herkunft, Alter und Gefühlslage (engl. ‚emotion recognition‘) festzustellen. Sie ist zu unterscheiden von Spracherkennung (engl. ’speech recognition‘), wo es vor allem um die Inhalte des Gesprochenen geht, etwa in Hinsicht auf das ‚Verstehen‘ und Befolgen von Sprachbefehlen.“ Mit diesen Worten beginnt ein neuer Beitrag im Gabler Wirtschaftslexikon von Oliver Bendel. Es wird auf biometrische Merkmale eingegangen, die bei der Stimmerkennung eine Rolle spielen, und es werden Anwendungsbeispiele genannt: Einige Sprachassistenten und soziale Roboter verfügen über diese Technologie. Diese bringt auch ethische Probleme mit sich – darauf wird am Ende verwiesen. Der Beitrag ist am 25. Mai 2021 erschienen und kann über wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/stimmerkennung-122246 abgerufen werden.

Abb.: Echo auf dem Tisch

Chancen und Risiken von Stimm-, Sprach- und Gesichtserkennung

„TA-SWISS schreibt ein Projekt aus, um die Chancen und Risiken von Stimm-, Sprach- und Gesichtserkennung abzuschätzen.“ (Website TA-SWISS) So lautet die Aussage auf der Website der Schweizer Einrichtung für Technologiefolgenabschätzung. Im Vorfeld hatte ein Expertengremium (u.a. mit Prof. Dr. Oliver Bendel) getagt, um die Inhalte und Schwerpunkte einzukreisen. In der Ausschreibung heißt es: „Stimm-, Sprach- und Gesichtserkennung können unseren Alltag erleichtern und sicherer machen. Durch diese Technologien können wir unsere Geräte einfach entsperren (und damit vor Missbrauch schützen), Grenzübertritte reibungsloser gestalten und smarten Helfern Befehle erteilen. Gleichzeitig dringen diese Technologien in den öffentlichen und privaten Raum ein und erheben biometrische Daten, die uns nicht nur identifizieren, sondern möglicherweise auch Auskunft über unsere Emotionen, Persönlichkeit oder Krankheiten geben könnten.“ (Website TA-SWISS) Die Projektskizzen sind bis zum 9. Februar 2020 einzureichen. Weitere Informationen über www.ta-swiss.ch/en/projects/call-for-tenders/.

Abb.: Hier wohnt Alexa