Universität Bern empfiehlt ethisch und rechtlich bedenkliche Zitierpraxis

Auch nach fast zehn Jahren hat die Universität Bern ihre fragwürdigen „Empfehlungen“ für eine „Geschlechtergerechte Sprache“ (so der Titel des Dokuments) nicht zurückgezogen. Das Redaktionsteam bildeten Prof. Dr. Martin Reisigl, Ursina Anderegg, Lilian Fankhauser und Kathrin Beeler. Auf Seite 43 wird unter der Überschrift „Korrektes Zitieren“ dazu geraten, das generische Maskulinum in wissenschaftlichen Zitaten mit „[sic!]“ zu kennzeichnen. Dieses Zeichen dient üblicherweise dazu, auf Fehler oder Auffälligkeiten im Original hinzuweisen. Damit wird eine wissenschaftliche Konvention für sprachpolitische Zwecke missbraucht und der irreführende Eindruck erweckt, der zitierte Wissenschaftler habe einen Fehler begangen. Eine solche Praxis ist wissenschaftsethisch höchst bedenklich und widerspricht grundlegenden Prinzipien wissenschaftlicher Redlichkeit, insbesondere der Pflicht, fremde Aussagen sachgerecht und ohne irreführende Zusätze wiederzugeben. Sie wirft zudem Fragen hinsichtlich der Wissenschaftsfreiheit (Art. 20 BV) auf, insbesondere wenn die Empfehlung bei der Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten zum Maßstab erhoben wird. Auch persönlichkeitsrechtlich ist sie bedenklich: Die Herabsetzung des wissenschaftlichen Ansehens kann unter Umständen eine Verletzung von Art. 28 ZGB darstellen. Die Universität Bern setzt damit ausgerechnet ihre eigenen Wissenschaftler einem rechtlichen Risiko aus, wenn diese ihrer Empfehlung folgen. Wie viele Geschädigte es aufgrund der Anwendung dieser Empfehlung tatsächlich gibt, lässt sich kaum feststellen.

Abb.: Das Hauptgebäude der Universität

Leitfäden zu geschlechtergerechter Sprache aus ethischer und rechtlicher Sicht

Leitfäden zu geschlechtergerechter bzw. inklusiver Sprache können aus ethischer und rechtlicher Sicht betrachtet werden. Aus ethischer Sicht mag die Betonung der Moral in der Sprache untersucht werden, zudem die Verbreitung des Moralismus in der Gesellschaft. Es interessiert, dass die Verwendung des Gendersternchens alle Geschlechter einschließen soll, in der Praxis aber das Gegenteil der Fall ist: Die männliche Form geht in vielen Fällen verloren, wie bei „Autor*innen“ (eine Formulierung bei Springer auf den Webseiten zu den Publikationen) oder „Professor*innen“ (eine Formulierung im Leitfaden der GI). Noch deutlicher mag es bei den „Ärzt*innen“ und den „Französ*innen“ werden. Der Aspekt des Sexualisierenden und Sexistischen ist auch rechtlich relevant. So kann eine Frau mit Blick auf eine Stellenausschreibung oder -beschreibung klagen, wenn die männliche Form als geschlechtliche Kategorie verstanden werden muss, ebenso ein Mann, der von der Formulierung „Anwält*innen“ oder „Professor*innen“ nicht erfasst wird. Ferner kann man aus verschiedenen Gründen gegen einen Arbeitgeber vorgehen, der die Sprache seines Personals in grundsätzlicher Weise zu bestimmen versucht – dies macht seit Mai 2021 ein Mitarbeiter von Audi mit Verweis auf das Persönlichkeitsrecht. Die Universität Bern schreibt in ihren „Empfehlungen“ im Abschnitt „Hinweise für wissenschaftliche Arbeiten“: Es „besteht die Möglichkeit, im Zitat unmittelbar nach der Wiedergabe des ‚generischen Maskulinums‘ dieses mit einem [sic!] zu markieren“ (Empfehlungen für die Universität Bern). Dadurch wird der Anschein erweckt, als wäre das Original in irgendeiner Weise – in welcher, wird für den Leser nicht ersichtlich – nicht in Ordnung, obwohl gerade der bestehenden Ordnung entsprochen wird. Forscher und Forscherinnen, die sich dadurch diskreditiert fühlen, könnten gegen die Verantwortlichen vorgehen, zudem gegen die Kolleginnen und Kollegen, die sie in irreführender Weise zitieren. Inklusive Sprache ist ein wichtiges Anliegen. Der Weg dorthin ist mit Stolpersteinen gepflastert.

Abb.: Inklusive Sprache ist ein wichtiges Anliegen