Universität Bern empfiehlt ethisch und rechtlich bedenkliche Zitierpraxis

Auch nach fast zehn Jahren hat die Universität Bern ihre fragwürdigen „Empfehlungen“ für eine „Geschlechtergerechte Sprache“ (so der Titel des Dokuments) nicht zurückgezogen. Darin wird unter der Überschrift „Korrektes Zitieren“ dazu geraten, das generische Maskulinum in wissenschaftlichen Zitaten mit „[sic!]“ zu kennzeichnen (S. 43). Dieses Zeichen dient üblicherweise dazu, auf Fehler oder Auffälligkeiten im Original hinzuweisen. Damit wird eine wissenschaftliche Konvention für sprachpolitische Zwecke missbraucht und der irreführende Eindruck erweckt, der zitierte Wissenschaftler habe einen Fehler begangen. Eine solche Praxis ist wissenschaftsethisch höchst bedenklich und widerspricht grundlegenden Prinzipien wissenschaftlicher Redlichkeit, insbesondere der Pflicht, fremde Aussagen sachgerecht und ohne irreführende Zusätze wiederzugeben. Sie wirft zudem Fragen hinsichtlich der Wissenschaftsfreiheit (Art. 20 BV) auf, insbesondere wenn die Empfehlung bei der Beurteilung wissenschaftlicher Arbeiten zum Maßstab erhoben wird. Auch persönlichkeitsrechtlich ist sie bedenklich: Die Herabsetzung des wissenschaftlichen Ansehens kann unter Umständen eine Verletzung von Art. 28 ZGB darstellen. Die Universität Bern setzt damit ausgerechnet ihre eigenen Wissenschaftler einem rechtlichen Risiko aus, wenn diese ihrer Empfehlung folgen. Wie viele Personen durch die Anwendung dieser Empfehlung tatsächlich geschädigt wurden, lässt sich nicht feststellen.

Abb.: Das Hauptgebäude der Universität