Der EGMR stärkt die Rechte veganer Gefangener

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz verurteilt, weil zwei vegan lebende Männer während ihrer Unterbringung in einem Genfer Gefängnis beziehungsweise einer psychiatrischen Universitätsklinik nicht durchgehend eine vegane Verpflegung erhielten. Das Gericht stellte klar, dass ein aus ethischer Überzeugung praktizierter Veganismus unter den Schutz der Gedanken- und Gewissensfreiheit nach Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention fällt. Es geht dabei nicht darum, den Veganismus als Religion einzuordnen, wie einzelne Medien nahelegten, sondern ihn als ernsthaft vertretene weltanschauliche Überzeugung anzuerkennen. Das Urteil betrifft zwar Einzelfälle, dürfte aber Auswirkungen auf den Strafvollzug und andere staatliche Einrichtungen in ganz Europa haben. Künftig werden Gefängnisse und ähnliche Institutionen stärker begründen müssen, wenn sie keine vegane Verpflegung anbieten. Wie die Verpflegung im Strafvollzug organisiert ist, unterscheidet sich von Land zu Land und teilweise sogar von Anstalt zu Anstalt. In den meisten Schweizer Gefängnissen werden die Mahlzeiten zentral zubereitet und an die Insassen ausgegeben. Eine Besonderheit ist hingegen die JVA Lenzburg. Dort kann man auf seiner Zelle mit einem Gasherd selbst kochen und sich seine Mahlzeiten innerhalb der geltenden Regeln selbst zubereiten. In den Medien überbieten sich die Leser mit unflätigen und unsinnigen Kommentaren, aber ohne Zweifel ist das Urteil zu begrüßen. Wer sich aus einer ethischen Überzeugung heraus vegan ernährt, sollte auch während einer Haft oder einer Unterbringung in einer staatlichen Einrichtung nicht dazu gezwungen werden, gegen sein Gewissen zu handeln. Religiöse Speisevorschriften werden schon lange respektiert, und es ist daher nur folgerichtig, vergleichbare weltanschauliche Überzeugungen ebenso zu behandeln. Unabhängig davon erscheint es sinnvoll, auch andere nachvollziehbare Ernährungsbedürfnisse zu berücksichtigen. So können Ekelvegetarier und -veganer kein Fleisch, keinen Fisch und keine Tierprodukte zu sich nehmen. Bei einem fehlenden Angebot für sie drohen sie zu verhungern.

Abb.: Das Einheitsessen in einer Kantine

Leder ohne Leid

Ein neuer Beitrag im Gabler Wirtschaftslexikon geht auf Kunstleder ein. Pflanzen- und Pilzleder wird ein eigener Abschnitt gewidmet: „Kunstleder aus Pflanzen (und ihren Früchten) oder Pilzen hat den Markt aufgemischt. Man verwendet u.a. Kakteen, Ananasblätter und Apfel- oder Traubenreste respektive das Wurzelgeflecht von Waldpilzen. Die Materialien können vielseitig verarbeitet werden, zu Hüllen, Börsen, Taschen, Gürteln und Schuhen sowie zu Kleidungsstücken wie Röcken und Jacken. Manche Shops bieten ausschließlich Produkte aus Kunstleder dieser Art an. Wie bei Echtleder ergeben sich mit der Zeit gewisse Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen, die durchaus gewünscht und anziehend sein können. Es sind die ersten biobasierten Kunstleder verfügbar, die ohne Kunststoff auskommen.“ Im letzten Abschnitt wird die Perspektive der Ethik eingenommen: „Die Lederherstellung und -verwendung ist umstritten, weil Tiere gehalten bzw. getötet werden müssen und das Gerben sowohl die Gesundheit von Menschen als auch die Umwelt belastet. Die Lederindustrie könnte dasselbe Schicksal ereilen wie die Pelzindustrie und den gleichen Auftrieb erhalten wie die Lebensmittelindustrie mit ihren Fleischimitaten aus Pflanzen oder aus dem Labor (In-vitro-Fleisch). Die Umweltethik untersucht zusammen mit der Tierethik die moralischen Implikationen von Tierhaltung, -tötung und -häutung, zusammen mit der Wirtschaftsethik die von Lederproduktion und -vertrieb.“ Der Beitrag von Prof. Dr. Oliver Bendel aus Zürich kann über wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kunstleder-125517 aufgerufen werden.

Abb.: Leder mit Leid