SWISS nutzt Gesichtserkennung beim Boarding ohne ausdrückliche Zustimmung der Passagiere

Am 9. April 2023 versammelten sich die Passagiere am Flughafen von San Francisco an einem der Gates, um auf das Boarding eines SWISS-Flugs zu warten. Für viele Schweizer und Deutsche ging es – mit dem Zielflughafen Zürich – zurück in die Heimat. Beim Boarding mussten alle vor ein Gesichtserkennungssystem treten und ihre biometrischen Merkmale erfassen lassen. Dies ersetzte das Vorzeigen der Bordkarte. Es gab keinen Hinweis der Airline oder einer Behörde auf eine Alternative. Eine Anfrage eines Betroffenen an SWISS, auf welcher rechtlichen Grundlage dies erfolgte, wurde wie folgt beantwortet: „Ich habe mir Ihren Fall durchgelesen und möchte Ihnen mitteilen, dass das Gesichtserkennungssystem nicht obligatorisch ist. Es wird immer ein Mitarbeiter im Dienst sein, der die Sicherheitskontrolle auch manuell durchführen kann. Wenn Sie das nächste Mal in eine solche Situation kommen und nicht durch das Gesichtserkennungssystem gehen möchten, können Sie jederzeit einen Mitarbeiter bitten, Sie manuell durch die Kontrolle zu begleiten.“ Der Hinweis, dass die Nutzung des Systems nicht obligatorisch ist, müsste allerdings vor Ort gegeben werden. Man ist beim Boarding eines Rückflugs unter einem gewissen Druck, befindet sich auf fremdem Boden – und sieht sich mit einer unerwarteten Situation konfrontiert. All dies nutzt das Unternehmen oder sein Partner – die US-amerikanische Behörde – offenbar aus. Auch zur Datenerfassung und -verwendung gab es keinerlei Informationen, weder vor noch nach dem Vorgang. Ohne Zweifel wird die informationelle Autonomie verletzt. Insgesamt findet der Einsatz eines problematischen Systems ohne ausdrückliche Zustimmung der Passagiere statt. Laut einem Artikel von 2021 hat man das Verfahren bereits seit längerer Zeit getestet. „Die Swiss bestätigt den Einsatz der Technologie. Zusammen mit dem Mutterkonzern, der Lufthansa-Gruppe, engagiere man sich für den Einsatz der biometrischen Gesichtsfelderkennung. … Beim Projekt in San Francisco handle es sich in erster Linie um einen ‚übergeordneten Grenzkontrollprozess‘ der US-Behörden … Die Swiss und die Lufthansa seien aber bei der Umsetzung begleitend involviert gewesen, um eine Schnittstelle im Abfertigungsprogramm herzustellen.“ (Luzerner Zeitung, 8. September 2021)

Abb.: Mitten in San Francisco

Was ist digitale Ethik?

„Der Begriff der digitalen Ethik (‚digital ethics‘) ist ebenso erfolgreich wie uneindeutig. Die einen verweisen damit auf einen Teilbereich der Informationsethik, die anderen – mit dem Ziel einer Neubenennung – auf die Gesamtheit dieser Bereichsethik, womöglich unter Einbeziehung der Medienethik. Wieder andere fassen darunter ein zu konstruierendes normatives System, das für die Informationsgesellschaft oder auch speziell für die Wirtschaft (nicht nur für KI-, IT- und Internetfirmen) zu gelten habe, was mit Aussagen wie ‚Wir brauchen eine digitale Ethik‘ verbunden wird. Nicht zuletzt kann die Moral der Informationsgesellschaft gemeint sein, wobei dann – wie es häufig im Englischen der Fall ist – die Begriffe von Ethik und Moral nicht scharf getrennt werden.“ Mit diesen Worten beginnt ein Beitrag von Oliver Bendel, der im Dezember 2020 im Gabler Wirtschaftslexikon erschienen ist. Es wird die Beziehung zu verschiedenen Bereichsethiken und zur Maschinenethik hergestellt, der Hintergrund (samt der Entwicklung) des Begriffs dargestellt und am Ende nochmals dessen Potenzial bzw. Problematik erläutert. Der Beitrag kann über wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/digitale-ethik-121185 aufgerufen werden.

Abb.: Was ist digitale Ethik? (Foto: Stefanie Hauske)