Vom Schäfchenplakat zum Gewaltspiel

Das Schäfchenplakat der Schweizerischen Volkspartei (SVP) von 2007 wurde für die Ausschaffungsinitiative erstellt. Es zeigte drei weiße Schafe, die ein schwarzes Schaf von einer roten Fläche mit weißem Kreuz kicken. Wegen seiner Nähe zur Bildsprache der NS-Propaganda sowie seiner fremdenfeindlichen und rassistischen Ausrichtung wurde es international stark kritisiert. Fast 20 Jahre später erlebt man rund um die 10-Millionen-Initiative ein Déjà-vu. Das Egerkinger Komitee lancierte ein von Gewalt und Rassismus geprägtes Computerspiel. Eine Spielfigur an der Grenze muss dafür sorgen, dass bestimmte Ausländer nicht in die Schweiz einreisen. Man „schlägt mit dem Stoppschild auf die Personen ein, diese zerploppen“ (Blick, 21. Mai 2026). Neu ist, dass Schweizer Hochschullehrer und wissenschaftsnahe Experten die Initiative ganz offen unterstützen. Wie blicken sie auf ihre Kollegen an den Hochschulen? Soll man auch diese hinauskicken oder schlagen, bis sie zerploppen? Immerhin haben sich swissuniversities und der ETH-Rat klar gegen die Initiative positioniert. Nun wäre noch zu wünschen, dass sich die Hochschulleitungen direkt an ihre ausländischen Arbeitskräfte wenden und ihnen ihre Solidarität zusichern.

Abb.: In der Schweiz gab es wiederholt fremdenfeindliche und rassistische Kampagnen

Über die Rechtsverbindlichkeit von Sprachleitfäden

Etliche Hochschulen – Fachhochschulen wie Universitäten – haben in den letzten Jahren Sprachleitfäden herausgegeben. Damit versuchen sie in die Sprache ihrer Mitglieder einzugreifen und sie u.a. zum Gendern zu bewegen. Ein Zwang zum Gendern wäre bei Dozenten, Forschern und Studenten rechtswidrig, denn sie sind durch das Persönlichkeitsrecht und die Wissenschaftsfreiheit geschützt, in der Schweiz ebenso wie in Deutschland und Österreich. Die meisten Verantwortlichen sind sich dessen durchaus bewusst und versuchen die Sprachleitfäden als Angebot darzustellen, das man annehmen oder ablehnen darf. Allerdings bestrafen einige Dozenten ihre Studenten, wenn diese nicht gendern, etwa durch Punkteabzug – ein klarer rechtlicher Verstoß. Zudem existiert in manchen Bereichen ein starker Gruppenzwang. Wie ist es nun aber mit der Verwaltung? Darf dieser die Sprache vorgeschrieben werden? Es spricht vieles dagegen. In der Schweizer Bundesverfassung sind es gleich mehrere Artikel, die herangezogen werden könnten, etwa 7, 10, 15, 16, 17 und 18. Besonders interessant erscheint dabei „Art. 18 Sprachenfreiheit“ … Danach darf niemand gezwungen werden, eine bestimmte Sprache zu verwenden. Man könnte zwar einwenden, dass dies für das private und öffentliche Leben gilt und Organisationen einen Tone of Voice oder andere Regelungen festlegen dürfen. Es ist aber die Frage, ob diese – etwa mit dem Einführen von Sonderzeichen im Wortinneren – tief in die Struktur der Sprache eingreifen und damit die Muttersprache unkenntlich machen und fremdartig erscheinen lassen dürfen, ganz abgesehen davon, dass die konstruierte und ok­t­ro­y­ie­rte Sondersprache dysfunktional, inkorrekt, unpräzise und diskriminierend ist. Es braucht in dieser Angelegenheit, die zehntausende Verwaltungsmitarbeiter an Hochschulen betrifft, dringend Klärung.

Abb.: Justitia wacht auch über die Hochschulen (Bild: ChatGPT)

Für die akademische Freiheit in Europa

In Europa formiert sich Widerstand gegen die Versuche von bestimmten Regierungsvertretern, von Rechtspopulisten, Verschwörungstheoretikern und Pseudowissenschaftlern, die akademischen Institutionen und Disziplinen und letztlich die akademische Freiheit zu zerstören. Auf der Website von swissuniversities wird gemeldet: „Vertreterinnen und Vertreter von zehn europäischen Rektorenkonferenzen, darunter auch swissuniversities, haben sich am 13. Dezember in Wien getroffen für eine Diskussion über die Rolle der Hochschulen in der heutigen Gesellschaft. Sie haben eine Erklärung unterschrieben, mit welcher namentlich die akademische Freiheit, die wissenschaftliche Integrität in Lehre und Forschung und die institutionelle Autonomie als wesentliche Elemente für die Entwicklung von Hochschulen festgehalten werden. Die Unterzeichner betonen den Beitrag der Hochschulen für die Gesellschaft, indem diese interkulturelles Verständnis, gleichberechtigten Zugang zur Bildung und staatsbürgerliches Engagement fördern.“ Weitere Informationen über www.swissuniversities.ch und uniko.ac.at.

Abb.: Auch die Schweiz hat die Wiener Erklärung unterzeichnet