Das Schweizer Onlinemagazin Republik mit Sitz in Zürich sieht sich gerne als moralische Instanz. Es belehrt Unternehmen und Institutionen über den richtigen Umgang mit Daten, über Verantwortung und Transparenz. Nun räumte es am 15. Oktober 2026 in einem Artikel ein, dass Unbekannte über zwei Monate hinweg Zugriff auf eine Kopie seiner Datenbank hatten. Betroffen sind sämtliche aktiven und ehemaligen Benutzer, darunter Newsletter-Abonnenten. Abgeflossen sind Namen, E-Mail-Adressen und weitere persönliche Angaben. Auch die Zuordnung anonymer Kommentare zu ihren Verfassern war möglich. Im schlimmsten Fall könnten rund 2300 Personen identifiziert werden. Besonders brisant ist, dass die Sicherheitslücke seit dem 6. August bekannt war und ein Update bereitstand. Die Republik hatte es jedoch versäumt, die Sicherheitswarnungen des Herstellers zu abonnieren und automatische Prüfungen einzurichten. Der Angriff wurde erst am 14. Oktober bemerkt. Das Medium, das anderen regelmäßig erklärt, wie sie mit sensiblen Informationen umzugehen haben, hatte die eigenen Systeme nicht im Griff. Bemerkenswert ist auch die Sprache, in der die Republik über den Fall berichtet. Bereits im Vorspann heißt es: „Es sind Nutzerinnendaten, aber keine Kreditkarteninformationen abgeflossen.“ Das ist irreführend, denn selbstverständlich sind auch Daten männlicher Benutzer abgeflossen. Das vermeintliche generische Femininum, das in dieser Form gar nicht existiert, produziert hier eine Falschinformation. Im Artikel selbst ist von den „Angaben aller unserer Nutzerinnen“ die Rede, zu denen die „aktiven Verleger“ gezählt werden. Der Widerspruch könnte kaum deutlicher sein. Schon in einem früheren Beitrag wurde auf solche Falschnachrichten und -informationen durch Gendersprache hingewiesen und dabei die Republik als Beispiel angeführt. Vier Jahre später hat sich offenbar wenig geändert. Die moralische Haltung wird bis in Orthografie und Grammatik hinein demonstriert, während die journalistische Kompetenz auf der Strecke bleibt. Dabei wäre gerade bei einer Mitteilung über ein schwerwiegendes Datenleck sprachliche Genauigkeit geboten. Die Schweiz bräuchte dringend seriöse linke Stimmen – doch eine Simulation des Journalismus gefährdet nicht nur die Glaubwürdigkeit der Medien, sondern auch die Standfestigkeit der Demokratie.
Der Tages-Anzeiger ist immer noch eine wichtige Stimme in der Schweiz und hat einen guten Ruf. Umgeben ist er von Simulationen und Parodien des Journalismus, von der Republik bis zur (ehemals soliden, heutzutage propagandistischen) Weltwoche. Umso wichtiger sind Korrektheit und Präzision im Formalen und Korrektheit im Inhaltlichen. Nicht alle Journalisten bzw. Titel- und Teaserproduzenten sind sich dieser Verantwortung bewusst. Die Onlineausgabe vom 25. September 2026 enthält einen Artikel mit dem Titel „In diesen Berufen gibt es in Zürich immer mehr Jobs“. Der Teaser lautet: „Die Stellensuche ist schwieriger geworden, aber längst nicht für alle. Unsere Auswertung zeigt, dass etwa Handwerkerinnen derzeit gesucht sind – im Gegensatz zu Softwareentwicklern und Anlageberatern.“ Wer im Deutschunterricht der Primarschule nicht durchgehend gepennt hat, weiß ganz genau, dass movierte Formen dieser Art ausschließlich weibliche Personen bezeichnen können. Nun trifft dies vermutlich auf die Verursacher nicht zu. Vermutlich will man hier die Leser erziehen oder eine moralische Position einnehmen, von der aus man auf sie herabblicken kann – aber tatsächlich werden Falschinformationen in die Welt gesetzt. Man hört regelrecht das Kichern der Verantwortlichen, weil es so viele Handwerkerinnen gar nicht geben dürfte (dafür ziemlich viele Anlageberaterinnen), und man spürt förmlich die pubertäre Freude daran, die Dinge auf den Kopf zu stellen. Damit verliert man aber Leser und Leserinnen, die zu Recht Korrektheit und Präzision von einer Tageszeitung erwarten, und man verliert an Glaubwürdigkeit. Das ist fatal gerade in diesen disruptiven und demokratiefeindlichen Zeiten.
Ein „Handbuch Inklusion und Medienbildung“ (Beltz Juventa, 2019) ist wohl einer der letzten Orte, an denen man sprachliche Barrieren erwarten würde. Gerade hier geht es um Zugänglichkeit und Verständlichkeit, um Hilfestellungen wie Leichte Sprache, um Assistenztechnologien wie Screenreader und um die unterschiedlichen Voraussetzungen von Lesern. Umso bemerkenswerter ist die Sprache des Handbuchs selbst. Da es sich um einen Herausgeberband handelt, sollte man die von Kapitel zu Kapitel wechselnden Schreibweisen nicht vorschnell den Herausgebern – Ingo Bosse, Jan-René Schluchter und Isabel Zorn – anlasten. Vielleicht gab es eine allgemeine Erwartung oder eine Empfehlung des Verlags, sogenannte geschlechtergerechte Sprache zu verwenden, während die konkrete Umsetzung den einzelnen Autoren überlassen blieb; belegen lässt sich eine solche Vorgabe anhand des Buches allerdings nicht. Das Ergebnis ist jedenfalls ein bemerkenswertes Durcheinander aus Unterstrich, Genderstern, Schrägstrich, Paarformen und gewöhnlichen Personenbezeichnungen. Wirklich interessant wird dieser Befund dort, wo einzelne Beiträge ihre eigenen Maßstäbe für Barrierefreiheit formulieren. …
Was für die einen das Kreuzworträtsel ist, ist für die anderen das Zählen von Rechtschreib- und Grammatikfehlern in Zeitungen. In der einst so sprachsicheren FAZ findet man kaum noch fehlerfreie Teaser und Überschriften. Und auch die Texte lassen immer mehr zu wünschen übrig. Über Deklinationsfehler und Fehler bei Zusammen- und Getrenntschreibung wurde schon berichtet, ebenso über andere Fehler bei der Wortbildung. Eine weitere besprochene Kategorie waren redundante Geschlechtsspezifizierungen. In der Ausgabe vom 9. April 2026 hieß es über Averil Cameron: „Die Pionierin inspirierte ganz besonders ihre weiblichen Kolleginnen.“ Ein weiteres Beispiel für Fehler bei Zusammen- und Getrenntschreibung findet sich in der FAZ vom 8. August 2026. Die Überschrift in der Vorschau der Rubrik „Schneller schlau“ lautet „Was kostet eine KI Umfrage?“. Wenn man auf den Artikel selbst geht, wird das Fragezeichen weggenommen, der Fehler aber belassen. Die Komposita sind im Folgenden richtig geschrieben, wie bei „KI-Modelle“ und „KI-Chatbots“ (wobei alle Chatbots auf KI basieren). Womöglich ist also nicht der Autor für den Kopplungsfehler verantwortlich, sondern der Praktikant, der die Überschrift ins System getippt hat. Ferner wird der Name der Firma OpenAI nicht richtig geschrieben, was sich in vielen Medien findet – man will den Schreibweisen der Hersteller nicht folgen, und so wird aus „OpenAI“ einfach „Open AI“, aus „ChatGPT“ wird „Chat GPT“. Aber warum sollte das richtiger sein? Zu den Rechtschreibfehlern kommen Rechenfehler. Für diese sind aber andere zuständig.
Millionen von jungen Männern wurden seit 1959 im Rahmen der Musterung in unerwünschter Weise im Genitalbereich angefasst. Martin Gerstner erwähnte am 15. September 2010 in der Stuttgarter Zeitung den „Eierkontrollgriff“ in seinem Artikel „Der dienstliche Griff an die Körpermitte“. Markus Feldenkirchen legte am 14. Juni 2024 mit einer Spiegel-Kolumne mit dem Titel „Und dann machte die Amtsärztin den ‚Eierkontrollgriff'“ nach. Unerwünschte Berührungen und sexuelle Handlungen, die die sexuelle Selbstbestimmung eines Mannes verletzen, werden in der Gesellschaft und von der Politik kaum ernst genommen. Martin Gerstner zitierte aus dem Wehrpflichtgesetz wie folgt: „Die zu musternde Person wird gewogen, vermessen und nach Alkohol-, Zigaretten- und anderem Drogenkonsum befragt.“ Als Mann hat man offenbar hinzunehmen, dass man von fremden Männern oder Frauen im Genitalbereich angefasst wird. Es ist zu fragen, warum dies von Medien kaum thematisiert wurde, und warum sich kein Verantwortlicher entschuldigt hat. Wie ist die Situation heute? Dies wird auf der Website einstellungstest-bundeswehr.de erklärt. Die „Genitalorgane“ des Manns werden einer „Inspektion und Palpation“ unterzogen. Sie werden also betrachtet und abgetastet. Die Frau muss eine Kopie der gynäkologischen Vorsorgeuntersuchung vorlegen, die nicht älter als 6 Monate ist. Dies gilt „nur für Bewerberinnen über 20 Jahre“. Es wird also ein Unterschied zwischen Männern und Frauen gemacht, zudem ein Unterschied beim Alter. Frauen können zum Arzt ihres Vertrauens gehen – Männer werden nach wie vor von Fremden angefasst. Man kann allenfalls argumentieren, dass die Betroffenen sich freiwillig zum Dienst melden, mit allen Konsequenzen. Jahrzehntelang war dies nicht der Fall. Es herrschte Zwangsdienst, und in dessen Vorbereitung fand der Übergriff statt. Dies muss dringend aufgearbeitet werden, von den Medien und von der Politik.
Der Beitrag „Mode“ ist am 20. Juni 2023 im Gabler Wirtschaftslexikon erschienen. Nach einer Einführung und der Darstellung von Geschichte und Hintergrund wird den Themenkomplexen „Mode und Wirtschaft“ und „Mode und Technik“ jeweils ein Abschnitt gewidmet. Im letzteren heißt es: „Wearables wie Smartphones, Smartwatches und Smartrings sowie Smartcams ergänzen Kopf, Körper und Kleidung. Datenbrillen bestimmen noch nicht den modernen und modischen Auftritt in der Öffentlichkeit, werden aber im Büro, in der Fabrik und im Haushalt immer selbstverständlicher. Kleidung selbst wird technifiziert und kann – Stichwort Smart Clothes – Strom leiten, der Eingabe und Erfassung dienen oder aber der Ausgabe, als Display für verschiedene Inhalte. Sie richtet sich zudem mit Mustern, 2D- oder 3D-Codes und Computerchips an Kameras, Sensoren und Systemen aus, um einerseits mit der Umgebung interagieren zu können, andererseits digitale Selbstverteidigung zu ermöglichen. Der Cyborg, der technische Strukturen in seine biologischen einpasst, sei es in invasiver (NFC-Chips) oder nichtinvasiver Form (smarte Kontaktlinsen, Datenbrillen), wird zum Anführer einer Mode des Transhumanismus und einer avantgardistischen Bewegung des Human Enhancement. Avatare und Hologramme als digitale Models verbannen die Mode in den Hintergrund und unterstreichen in virtuellen Umgebungen ihre Andersartigkeit in der Ähnlichkeit. Die Mode für soziale Roboter fällt in den Bereich des Robot Enhancement.“ Danach folgen Betrachtungen aus ethischer Perspektive. Der Beitrag von Oliver Bendel kann über wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/mode-125144 aufgerufen werden.
Dass Google deutsche Medien unterstützt und direkt oder indirekt beeinflusst, ist seit einer Weile bekannt. Es fehlte aber eine umfassende Studie dazu. Diese wurde am 26. Oktober 2020 von Ingo Dachwitz und Alexander Fanta vorgelegt, unter dem Titel „Medienmäzen Google: Wie der Datenkonzern den Journalismus umgarnt“. Die Zusammenfassung: „Der Internet-Riese Google hat seit 2013 mehr als 200 Mio. Euro in den europäischen Journalismus gesteckt, der Löwenanteil ging nach Deutschland. Neben technologischen Entwicklungen werden auch Rechercheprojekte gefördert, Journalismus-Kongresse organisiert und Ausbildungsaufenthalte junger JournalistInnen finanziert. Warum macht Google das? Ingo Dachwitz und Alexander Fanta, zwei engagierte Wissenschaftler und profilierte Datenjournalisten, beschreiben die Facetten eines komplexen ‚Ökosystems‘ von Medienverlagen, Redaktionen und Datenkonzernen, werten aktuelle Daten über die finanziellen Zuwendungen aus und befragen AkteurInnen beider Seiten zu dieser ungewöhnlichen Zusammenarbeit. Die Studie, von der OBS und dem DGB auf den Weg gebracht, zeigt, wie Google die Medien umgarnt – und lädt zugleich ein zu einer Debatte über öffentliche Innovationsförderung für den Medienbereich.“ Die Studie kann über www.otto-brenner-stiftung.de/wissenschaftsportal/informationsseiten-zu-studien/medienmaezen-google/ heruntergeladen werden.
Abb.: Ein Google-Stand bei einem Event in Deutschland