Ein Handbuch über Inklusion schafft selbst Barrieren II

Das Kapitel „Barrierefreiheit“ von Anne Haage und Christian Bühler erklärt unter Berufung auf das Behindertengleichstellungsgesetz, Medien sollten „ohne besondere Erschwernis“ zugänglich sein, und zählt das Verstehen ausdrücklich zu den Dimensionen der Barrierefreiheit. Ausgerechnet in einem Abschnitt über Screenreader und blinde Menschen begegnet einem dann die Form „blinde_r Nutzer_innen“ – und das keineswegs im Genitiv. Später ist von „Schüler_innen“, „Lehrer_in“, „Kursleiter_innen“ und „Pädagog_innen“ die Rede. Noch widersprüchlicher wirkt das Kapitel „Leichte Sprache – ein Mittel zur Barrierefreiheit?“ von Saskia Schuppener, Anne Goldbach und Bettina M. Bock. Seine drei Autorinnen warnen zu Recht davor, gut gemeinte sprachliche Regeln automatisch für verständlich zu halten. Regeln müssten empirisch daraufhin überprüft werden, ob sie ihren Adressaten tatsächlich helfen. Untersuchungen mit Menschen mit Lernschwierigkeiten und geringer Lesekompetenz zeigten sogar, dass manche sprachlichen und typographischen Maßnahmen das Verständnis erschweren können – „auch und gerade für schwächere Leser_innen“. Die Skepsis gegenüber sprachlichen Eingriffen erstreckt sich jedoch nicht erkennbar auf die eigene Orthografie. Im selben Kapitel finden sich „Nutzer_innen“, „Mitarbeiter_innen“, „Leser_innen“, „Anbieter_innen“ und sogar die bemerkenswerte Konstruktion „Adressat_inn_enkreis“. Besonders treffend ist, dass die Autoren selbst vor Barrierefreiheit als bloßem „Aushängeschild“ warnen: Anbieter könnten damit signalisieren, sich um Barrierefreiheit zu kümmern, ohne hinreichend zu prüfen, ob ihre Texte für die Adressaten tatsächlich funktionieren. Genau diese Frage müsste man auch an Gendersprache stellen: Dient die sprachliche Markierung tatsächlich dem Leser oder signalisiert sie vor allem die angeblich inklusive Haltung des Schreibenden?

Abb.: Menschen mit Dyslexie haben kaum eine Chance