Die inklusive Sprache ist in Wirklichkeit eine exklusive IV

Schließlich stellt sich eine grundsätzlichere sprachwissenschaftliche Frage: Warum sollte ein Asterisk innerhalb eines Worts für alle Sprecher automatisch die Bedeutung „Personen aller biologischen und sozialen Geschlechter“ tragen? Sprachliche Zeichen erhalten ihre Bedeutung nicht allein dadurch, dass eine Gruppe ihnen eine bestimmte Bedeutung zuschreibt. Sie müssen von den Adressaten entsprechend verstanden und konventionalisiert werden. Gerade Eckhard Meineke hat zudem ausführlich darauf hingewiesen, dass maskuline Personenbezeichnungen im Deutschen historisch und grammatisch nicht auf die Bedeutung „männlich“ reduziert werden können, sondern seit langem auch geschlechtsübergreifend verwendet werden. Wer diese vorhandene generische Funktion durch neue Zeichen ersetzt, muss deshalb nicht nur deren inklusive Absicht, sondern auch deren tatsächlichen kommunikativen Vorteil zeigen. Und hier liegt eines der Grundprobleme. Inklusion darf nicht nur aus der Perspektive des Schreibenden definiert werden. Entscheidend ist auch der Adressat. Wenn eine Schreibweise blinden Menschen Schwierigkeiten bereitet, für manche Leser zusätzliche Verarbeitungskosten erzeugt, morphologisch mitunter die männliche Form beschädigt, grammatikalisch oftmals gar nicht umsetzbar ist, nicht notwendig geschlechtlich ausgewogene Vorstellungen hervorruft und von einem erheblichen Teil der Sprachgemeinschaft nicht als selbstverständliche Orthografie verstanden wird, ist die Bezeichnung „inklusive Sprache“ keine treffende Beschreibung, sondern nur ein fragwürdiger Anspruch. Ob Sprache inklusiv ist, entscheidet sich nicht an der guten Absicht des Autors oder des Sprechers, wenn diese überhaupt vorhanden ist, sondern – nicht zuletzt – daran, wie zugänglich sie für ihre Hörer und Leser ist. Literatur: Bosse, Ingo; Schluchter, Jan-René; Zorn, Isabel (Hrsg.) (2019): Handbuch Inklusion und Medienbildung. Weinheim/Basel: Beltz Juventa. / Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) (2024): Gendern. Position des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes. DBSV – Gendern. https://www.dbsv.org/gendern.html. / Friedrich, Marcus C. G.; Drößler, Veronika; Oberlehberg, Nicole; Heise, Elke (2021): The Influence of the Gender Asterisk („Gendersternchen“) on Comprehensibility and Interest. Frontiers in Psychology, 12, 760062. DOI: 10.3389/fpsyg.2021.760062. / Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) (2020): Gendersternchen. Die Position der GfdS zur Verwendung des Gendersternchens. GfdS – Gendersternchen. https://gfds.de/gendersternchen/. / Körner, Anita; Abraham, Bleen; Rummer, Ralf; Strack, Fritz (2022): Gender Representations Elicited by the Gender Star Form. Journal of Language and Social Psychology, 41(5), 553–571. DOI: 10.1177/0261927X221080181. / Meineke, Eckhard (2023): Studien zum genderneutralen Maskulinum. Heidelberg: Universitätsverlag Winter. / Zacharski, Lisa; Kruppa, Alexandra; Ferstl, Evelyn C. (2025): The Readability of the Non-Binary Gender Star in German: Evidence From a Lexical Decision Task. Social Psychological Bulletin, 20, 13719. DOI: 10.32872/spb.13719.

Abb.: Die inklusive Sprache ist in Wirklichkeit eine exklusive

Die inklusive Sprache ist in Wirklichkeit eine exklusive III

Noch bemerkenswerter ist, dass der Genderstern offenbar keineswegs automatisch eine geschlechtlich ausgewogene Vorstellung erzeugt. Experimente von Körner und Kollegen fanden bei solchen Formen einen weiblichen Bias: Nach „Autor*innen“ etc. wurden Bezüge auf Frauen leichter beziehungsweise schneller verarbeitet als Bezüge auf Männer. Die ausgeschriebene Paarform erzeugte dagegen die ausgewogensten Vorstellungen. Die Behauptung, der Genderstern bilde Männer, Frauen und weitere Geschlechter gleichermaßen ab, trifft also keineswegs zu. Wird beim Sprechen zudem der Glottisschlag nicht realisiert, fällt etwa „Autor*innen“ lautlich mit „Autorinnen“ zusammen. Und auch in Texten findet sich oft ein generisches Femininum, das es in dieser Form im Deutschen gar nicht gibt. Medien wie die Republik in der Schweiz produzieren so regelmäßig Falschinformationen, etwa wenn es heißt, Deutschland habe „80 Millionen Einwohnerinnen“. Dazu kommt ein praktisches Problem, das viele längere gegenderte Dokumente vorführen: Es existiert kein einheitliches System. Stern, Doppelpunkt, Unterstrich, Binnen-I, Paarform und neutrale Ersatzformulierungen konkurrieren miteinander. Selbst Texte, die besonderen Wert auf „geschlechtergerechte“ Sprache legen, produzieren dadurch grammatische Zweifelsfälle und Inkonsistenzen. Das „Handbuch Inklusion und Medienbildung“ liefert dafür ein besonders anschauliches Beispiel: Dort stehen verschiedene Systeme nebeneinander, und ausgerechnet im Kapitel über Barrierefreiheit findet sich die Konstruktion „blinde_r Nutzer_innen“ – und das keineswegs im Genitiv. Dass Genderanhänger oft im eigenen System scheitern, zeigt die völlig verunglückte Konstruktion „Adressat_inn_enkreis“ in einem anderen Kapitel. …

Abb.: Alle sollen einbezogen und mitgenommen werden

Die inklusive Sprache ist in Wirklichkeit eine exklusive II

Ein weiteres Problem kann gerade aus dem Bemühen um geschlechtsneutrale Ersatzbegriffe entstehen. Personenbezeichnungen werden dabei häufig durch Funktions-, Tätigkeits- oder Sammelbezeichnungen ersetzt. Aus dem „Putzmann“ oder der „Putzfrau“ wird die „Putzkraft“, aus Mitarbeitern werden „Personal“ oder „Beschäftigte“, aus Teilnehmern „Teilnehmende“. Solche Formen vermeiden zwar die Geschlechtsmarkierung, können aber einen Preis haben: Der Mensch tritt sprachlich hinter seiner Funktion zurück. Besonders deutlich wird das bei der „Putzkraft“. Bezeichnet wird nicht mehr unmittelbar eine Person, sondern eine für eine bestimmte Tätigkeit eingesetzte „Kraft“ – ähnlich wie bei „Arbeitskraft“ oder „Hilfskraft“. Was als inklusive Lösung gedacht ist, kann dadurch distanzierter, bürokratischer und im Einzelfall sogar entpersonalisierend wirken. Geschlechtsneutralität ist deshalb nicht automatisch mit einer menschlicheren oder inklusiveren Ausdrucksweise gleichzusetzen. Bei den Partizipformen ergeben sich zudem oft Bedeutungsverschiebungen: Alle Menschen sind Forschende, aber nur einige sind Forscher. Hinzu kommen sprachstrukturelle Probleme. Bei Formen wie „Ärzt*in“ ist „Ärzt“ keine deutsche maskuline Personenbezeichnung; bei „Kolleg*in“ bleibt als Stamm „Kolleg“, ebenfalls nicht die vollständige maskuline Form. Die Gesellschaft für deutsche Sprache, ansonsten der Gendersprache zugewandt, benennt genau dieses Problem und schreibt zur Verwendung des Gendersternchens: „Die GfdS rät aus sprachwissenschaftlicher Sicht von der Verwendung dieser Formen geschlechterbewusster und genderneutraler Sprache ab.“ Ausgerechnet bei einer Schreibweise, die alle einschließen soll, ist demnach die männliche Form teilweise nicht mehr vollständig enthalten. Aktivistische Kreise reagieren auf eine solche Beobachtung oft spöttisch. Männer könnten auf diese Weise einmal selbst erfahren, was sprachlicher Ausschluss bedeute. Zum einen wird dabei das genderneutrale Maskulinum missverstanden. Zum anderen wird deutlich, dass es bestimmten Personen und Gruppen gar nicht um Inklusion geht, sondern um das schiere Gegenteil. …

Abb.: Echte Inklusion ist ein wichtiges Ziel

Die inklusive Sprache ist in Wirklichkeit eine exklusive I

Der Anspruch sogenannter inklusiver Sprache ist hoch: Niemand soll sprachlich ausgeschlossen werden. Doch gerade unter dem Gesichtspunkt der Inklusion wirft das Gendern erhebliche Probleme auf. Zunächst einmal sind Genderstern, Unterstrich und Doppelpunkt für viele blinde und sehbehinderte Menschen problematisch. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband rät von allen drei Formen ab. Sonderzeichen können beim Vorlesen übergangen oder mitgesprochen werden, den Vorlesefluss stören und die Braille-Ausgabe erschweren. Auch der oft als barrierefrei bezeichnete Doppelpunkt wird vom Verband ausdrücklich nicht empfohlen. Sonderzeichen und Satzzeichen im Wortinneren sind also (bis auf Bindestrich und Apostroph) der deutschen Sprache nicht nur strukturell fremd, sondern sie benachteiligen auch bestimmte Gruppen. Für die allgemeine Lesbarkeit ist die Sache ebenfalls weniger eindeutig, als das Etikett „inklusive Sprache“ suggeriert. Zwar finden manche Studien keine schlechtere subjektive Verständlichkeit gegenderter Texte. Daraus folgt jedoch nicht, dass Genderzeichen den Lesefluss nicht beeinträchtigen. Teilweise wurden weder Lesezeiten noch Blickbewegungen oder das tatsächliche Textverständnis gemessen. Die Autoren solcher Studien weisen selbst darauf hin, dass Leser möglicherweise mehr Zeit benötigen, um dasselbe Verständnisniveau zu erreichen. Wo die unmittelbare Worterkennung untersucht wurde, zeigten sich bei weniger an Genderformen gewöhnten Nichtstudenten zunächst langsamere Reaktionen, und bei komplexeren Sternformen wurden auch Beeinträchtigungen der Verständlichkeit festgestellt. Gerade die alltägliche Erfahrung, an Genderzeichen beim Lesen kurz zu stolpern, ist damit keineswegs widerlegt. Wie stark dieser Effekt bei verschiedenen Lesergruppen und in längeren Texten ausfällt, ist vielmehr noch unzureichend untersucht. …

Abb.: Niemand soll ausgeschlossen werden

Ein Handbuch über Inklusion schafft selbst Barrieren III

Dass es auch anders geht, zeigt das Kapitel „Barrierefreie Kommunikation und Sprache“ von Carola Werning und Susanne Bömig. Es formuliert den schönen Grundsatz: „Barrierefreie Kommunikation bedeutet daher: Ich möchte, dass das, was ich mitteile, für alle zugänglich ist.“ … Dieser Beitrag kommt ohne Genderstern und Unterstrich aus und schreibt beispielsweise schlicht „Schülerinnen und Schüler“ (was man als unnötige Dopplung auch beanstanden kann, was hier aber durchaus Sinn ergeben kann, wenn man die Geschlechter hervorheben will). Das eigentliche Problem ist deshalb nicht, dass verschiedene Autoren unterschiedlich schreiben. Es ist der Zielkonflikt zwischen zwei Vorstellungen von Inklusion: Genderzeichen sollen sichtbar machen und die gewohnte Wahrnehmung von Personenbezeichnungen unterbrechen, barrierearme Sprache soll dagegen möglichst leicht, vertraut und störungsfrei verarbeitet werden können. Ob und wie stark Genderformen das Lesen tatsächlich erschweren, muss empirisch untersucht werden und lässt sich nicht für alle Leser pauschal beantworten. Doch gerade das fordert das Handbuch bei anderen sprachlichen Maßnahmen selbst. Die entscheidende Frage müsste deshalb lauten: Wie soll ausgerechnet die Schreibweise „blinde_r Nutzer_innen“ einem blinden Benutzer das Lesen erleichtern? Solange darauf keine überzeugende Antwort vorliegt, illustriert das Handbuch einen grundlegenden Widerspruch: Man kann sprachlich niemanden ausschließen wollen und dabei zugleich neue Barrieren schaffen.

Abb.: Inklusion geht anders

Ein Handbuch über Inklusion schafft selbst Barrieren II

Das Kapitel „Barrierefreiheit“ von Anne Haage und Christian Bühler erklärt unter Berufung auf das Behindertengleichstellungsgesetz, Medien sollten „ohne besondere Erschwernis“ zugänglich sein, und zählt das Verstehen ausdrücklich zu den Dimensionen der Barrierefreiheit. Ausgerechnet in einem Abschnitt über Screenreader und blinde Menschen begegnet einem dann die Form „blinde_r Nutzer_innen“ – und das keineswegs im Genitiv. Später ist von „Schüler_innen“, „Lehrer_in“, „Kursleiter_innen“ und „Pädagog_innen“ die Rede. Noch widersprüchlicher wirkt das Kapitel „Leichte Sprache – ein Mittel zur Barrierefreiheit?“ von Saskia Schuppener, Anne Goldbach und Bettina M. Bock. Seine drei Autorinnen warnen zu Recht davor, gut gemeinte sprachliche Regeln automatisch für verständlich zu halten. Regeln müssten empirisch daraufhin überprüft werden, ob sie ihren Adressaten tatsächlich helfen. Untersuchungen mit Menschen mit Lernschwierigkeiten und geringer Lesekompetenz zeigten sogar, dass manche sprachlichen und typographischen Maßnahmen das Verständnis erschweren können – „auch und gerade für schwächere Leser_innen“. Die Skepsis gegenüber sprachlichen Eingriffen erstreckt sich jedoch nicht erkennbar auf die eigene Orthografie. Im selben Kapitel finden sich „Nutzer_innen“, „Mitarbeiter_innen“, „Leser_innen“, „Anbieter_innen“ und sogar die bemerkenswerte Konstruktion „Adressat_inn_enkreis“. Besonders treffend ist, dass die Autoren selbst vor Barrierefreiheit als bloßem „Aushängeschild“ warnen: Anbieter könnten damit signalisieren, sich um Barrierefreiheit zu kümmern, ohne hinreichend zu prüfen, ob ihre Texte für die Adressaten tatsächlich funktionieren. Genau diese Frage müsste man auch an Gendersprache stellen: Dient die sprachliche Markierung tatsächlich dem Leser oder signalisiert sie vor allem die angeblich inklusive Haltung des Schreibenden? …

Abb.: Menschen mit Dyslexie haben kaum eine Chance

Ein Handbuch über Inklusion schafft selbst Barrieren I

Ein „Handbuch Inklusion und Medienbildung“ (Beltz Juventa, 2019) ist wohl einer der letzten Orte, an denen man sprachliche Barrieren erwarten würde. Gerade hier geht es um Zugänglichkeit und Verständlichkeit, um Hilfestellungen wie Leichte Sprache, um Assistenztechnologien wie Screenreader und um die unterschiedlichen Voraussetzungen von Lesern. Umso bemerkenswerter ist die Sprache des Handbuchs selbst. Da es sich um einen Herausgeberband handelt, sollte man die von Kapitel zu Kapitel wechselnden Schreibweisen nicht vorschnell den Herausgebern – Ingo Bosse, Jan-René Schluchter und Isabel Zorn – anlasten. Vielleicht gab es eine allgemeine Erwartung oder eine Empfehlung des Verlags, sogenannte geschlechtergerechte Sprache zu verwenden, während die konkrete Umsetzung den einzelnen Autoren überlassen blieb; belegen lässt sich eine solche Vorgabe anhand des Buches allerdings nicht. Das Ergebnis ist jedenfalls ein bemerkenswertes Durcheinander aus Unterstrich, Genderstern, Schrägstrich, Paarformen und gewöhnlichen Personenbezeichnungen. Wirklich interessant wird dieser Befund dort, wo einzelne Beiträge ihre eigenen Maßstäbe für Barrierefreiheit formulieren. …

Abb.: Blinde könnten Mühe mit diesem Buch haben

Prix de la Canne blanche 2026

Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen SZBLIND verleiht im September 2026 zum zehnten Mal den „Prix de la Canne blanche“. Ausgezeichnet werden innovative Projekte aus der Schweiz, die die Inklusion und Selbstständigkeit blinder, sehbeeinträchtigter und taubblinder Menschen fördern, sei es im technischen oder im humanwissenschaftlichen Bereich. Damit sind auch Ansätze aus Inclusive AI und Inclusive Robotics relevant. Eingaben können noch bis 13. März 2026 über ein zweiseitiges Onlineformular, ergänzt mit einer E-Mail, vorgenommen werden. Eine nationale Fachjury wählt drei finale Projekte aus, über die anschließend das Publikum online abstimmt. Die Preisverleihung findet am 15. September 2026 in Zürich statt und bringt neben einer Bronzestatue vor allem öffentliche Aufmerksamkeit. Weitere Informationen zur Ausschreibung und zur Projekteingabe finden sich auf der Website des Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZBLIND.

Abb.: Die Projekte können sich auf blinde und sehbehinderte Personen beziehen

Michaela Benthaus fliegt in den Weltraum

Die Süddeutsche Zeitung und andere Medien berichteten am Sonntag, den 21. Dezember 2025 über einen historischen Raumflug von Michaela Benthaus. Die 33-jährige Ingenieurin der europäischen Weltraumorganisation ESA war als erster querschnittsgelähmter Mensch im Weltraum. In der selben Woche musste ein Start abgebrochen werden. Am Samstag konnte die New-Shepard-Rakete des US-Unternehmens Blue Origin in Texas endlich abheben. Der suborbitale Flug dauerte insgesamt rund elf Minuten. Für etwas mehr als zwei Minuten konnte Benthaus laut SZ ihre Gurte lösen und die Schwerelosigkeit erleben. Der Flug hatte keinen offiziellen ESA-Hintergrund, sondern fand im Rahmen eines kommerziellen Raumfahrtangebots statt. Neben Benthaus befanden sich ein sie begleitender Ingenieur sowie vier US-Unternehmer an Bord. Wissenschaftliche Ziele spielten dabei kaum eine Rolle. Die SZ ordnete den Flug deshalb in die umstrittene Praxis des Weltraumtourismus ein, der vor allem reichen Personen offensteht und wegen seines geringen Nutzens sowie möglicher Umweltfolgen kritisiert wird. Blue Origin machte weder Angaben zu den Kosten des Flugs noch zu den Treibhausgasemissionen, die bei der Produktion des mit flüssigem Wasserstoff und Sauerstoff betriebenen Treibstoffs entstehen. Im Teaser zeigt sich die Tageszeitung immerhin gnädig: „Ihr Elf-Minuten-Flug in einer Kapsel von Jeff Bezos war nicht ganz so überflüssig wie viele andere.“

Abb.: Michaela Benthaus (Foto: Blue Origin)

Was ist Inclusive Robotics?

„Inclusive Robotics (dt. ‚inklusive Robotik‘) entwirft, gestaltet, steuert, produziert und betreibt robotische Lösungen für Behinderte und Beeinträchtigte. Diese sollen in vollem Umfang am gesellschaftlichen Leben teilhaben und sich in Bildung, Kultur und Sport betätigen können. Helfen kann dabei sowohl eine Ersetzung oder Ergänzung eines Körperteils als auch ein Roboter, der einen begleitet (Assistenzroboter oder Companion Robot) bzw. den man bei sich oder an sich trägt (Wearable Robot). Zunehmend relevant werden robotische Vierbeiner sowie robotische Zweibeiner im Sinne von Allzweckrobotern. Diese werden in der Zukunft als universelle Roboter echte Generalisten sein. Es geht insgesamt um physische, aber auch um psychische Aspekte. Inclusive Robotics hat enge Beziehungen zu Inclusive AI.“ Mit diesen Worten beginnt ein Beitrag von Prof. Dr. Oliver Bendel, der am 18. März 2025 im Gabler Wirtschaftslexikon veröffentlicht wurde. Im zweiten Abschnitt wird das eine oder andere Beispiel aufgeführt, im dritten die Perspektive der Ethik eingenommen. Der vollständige Beitrag ist über wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/inclusive-robotics-172663 abrufbar.

Abb.: Wettkämpferin beim Cybathlon (Foto: ETH Zürich, Cybathlon/Alessandro Della Bella)

Was ist und soll Inclusive AI?

„Inclusive AI (dt. ‚inklusive KI‘) will zum einen Phänomene der künstlichen Intelligenz (KI) mit exkludierendem Charakter wie Bias, Halluzination, Hate Speech und Deepfakes bekämpfen, zum anderen Anwendungen mit inkludierendem Charakter stärken und damit Betroffenen helfen. Die eine Bedeutung ist mit weiteren Ausdrücken wie ‚Responsible AI‘, ‚Explainable AI‘ und ‚Trustworthy AI‘ verknüpft, die andere mit solchen wie ‚AI for Good‘ oder ‚AI for Wellbeing‘. Insgesamt spricht man von Ethical AI, wobei es sich hierbei auch um einen Marketingbegriff handelt.“ Mit diesen Worten beginnt ein Beitrag von Prof. Dr. Oliver Bendel, der am 5. März 2025 im Gabler Wirtschaftslexikon veröffentlicht wurde. Am Ende des ersten Abschnitts wird festgestellt: „Inclusive AI kann mit generativer KI sowie mit anderen Formen von künstlicher Intelligenz einhergehen.“ Im zweiten Abschnitt werden Beispiele für die Bewegung gegeben, im dritten die Perspektiven von Informationsethik, KI-Ethik und Wirtschaftsethik eingenommen. Der Beitrag kann über wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/inclusive-ai-171870 aufgerufen werden.

Abb.: Was ist und soll Inclusive AI?

Ist geschlechtergerechte Sprache wirklich geschlechtergerecht?

„Geschlechtergerechte Sprache, angestrebt etwa in Unternehmen, an Hochschulen, von Verlagen oder in den Medien, verfolgt die Idee, im Schreiben und Sprechen mehrere Geschlechter bzw. Identitäten sichtbar zu machen oder Geschlechtsneutralität umzusetzen und dadurch mit Blick auf männliche, weibliche und nichtbinäre Personen gerecht zu sein. Man spricht zudem von inklusiver oder, unter Betonung der letztgenannten Gruppe, von gendergerechter Sprache.“ Mit diesen Worten beginnt ein Beitrag von Oliver Bendel im Gabler Wirtschaftslexikon, erschienen am 4. Februar 2022. Er widmet sich vor allem der Frage, ob geschlechtergerechte Sprache wirklich geschlechtergerecht ist, und kommt zum Schluss, dass in der Praxis das Gegenteil der Fall ist. Dies liegt u.a. daran, dass männliche Formen zurückgedrängt werden oder ganz verschwinden. Die vermeintliche Männersprache wird zur Frauen- und Transmenschensprache. Das mag man als Aktivist begrüßen – aber das Anliegen der Geschlechtergerechtigkeit wird dadurch ad absurdum geführt. Zielführender scheint es zu sein, die Wirklichkeit umzubauen und die Sprache in Ruhe zu lassen. Der Beitrag kann über wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/geschlechtergerechte-sprache-123567 aufgerufen werden.

Abb.: Nicht die Sprache umbauen, sondern die Wirklichkeit

Leitfäden zu geschlechtergerechter Sprache aus ethischer und rechtlicher Sicht

Leitfäden zu geschlechtergerechter bzw. inklusiver Sprache können aus ethischer und rechtlicher Sicht betrachtet werden. Aus ethischer Sicht mag die Betonung der Moral in der Sprache untersucht werden, zudem die Verbreitung des Moralismus in der Gesellschaft. Es interessiert, dass die Verwendung des Gendersternchens alle Geschlechter einschließen soll, in der Praxis aber das Gegenteil der Fall ist: Die männliche Form geht in vielen Fällen verloren, wie bei „Autor*innen“ (eine Formulierung bei Springer auf den Webseiten zu den Publikationen) oder „Professor*innen“ (eine Formulierung im Leitfaden der GI). Noch deutlicher mag es bei den „Ärzt*innen“ und den „Französ*innen“ werden. Der Aspekt des Sexualisierenden und Sexistischen ist auch rechtlich relevant. So kann eine Frau mit Blick auf eine Stellenausschreibung oder -beschreibung klagen, wenn die männliche Form als geschlechtliche Kategorie verstanden werden muss, ebenso ein Mann, der von der Formulierung „Anwält*innen“ oder „Professor*innen“ nicht erfasst wird. Ferner kann man aus verschiedenen Gründen gegen einen Arbeitgeber vorgehen, der die Sprache seines Personals in grundsätzlicher Weise zu bestimmen versucht – dies macht seit Mai 2021 ein Mitarbeiter von Audi mit Verweis auf das Persönlichkeitsrecht. Die Universität Bern schreibt in ihren „Empfehlungen“ im Abschnitt „Hinweise für wissenschaftliche Arbeiten“: Es „besteht die Möglichkeit, im Zitat unmittelbar nach der Wiedergabe des ‚generischen Maskulinums‘ dieses mit einem [sic!] zu markieren“ (Empfehlungen für die Universität Bern). Dadurch wird der Anschein erweckt, als wäre das Original in irgendeiner Weise – in welcher, wird für den Leser nicht ersichtlich – nicht in Ordnung, obwohl gerade der bestehenden Ordnung entsprochen wird. Forscher und Forscherinnen, die sich dadurch diskreditiert fühlen, könnten gegen die Verantwortlichen vorgehen, zudem gegen die Kolleginnen und Kollegen, die sie in irreführender Weise zitieren. Inklusive Sprache ist ein wichtiges Anliegen. Der Weg dorthin ist mit Stolpersteinen gepflastert.

Abb.: Inklusive Sprache ist ein wichtiges Anliegen