Einschränkung der Ausdrucksfreiheit in der Forschung

In zunehmendem Maße ist in der deutschsprachigen Forschung eine Einschränkung der Ausdrucksfreiheit durch verpflichtende sprachpolitische Vorgaben in wissenschaftlichen Fachzeitschriften zu beobachten. Konkret betrifft dies den Zwang zur Verwendung sogenannter Gendersprache, also sprachlicher Formen, die z.T. von der amtlichen deutschen Rechtschreibung abweichen (z.B. Sonderzeichen im Wortinneren wie Genderstern, Doppelpunkt oder Binnen-I). Eine solche Vorgabe wird in der Schweiz von mehreren anerkannten Journals zur Voraussetzung für die Veröffentlichung gemacht, unabhängig von fachlichen oder methodischen Erfordernissen. Diese Entwicklung wirft aus Sicht vieler Forscher ernsthafte wissenschaftsethische und rechtliche Fragen auf: 1. Einschränkung der Wissenschaftsfreiheit: Die freie Wahl sprachlicher Mittel ist ein konstitutiver Bestandteil wissenschaftlichen Arbeitens. Wenn Ausdrucksformen vorgeschrieben werden, die von Autoren nicht geteilt werden – insbesondere, wenn sie als inkorrekt, unpräzise, ideologisch aufgeladen oder methodisch ungeeignet empfunden werden –, stellt dies einen Eingriff in die wissenschaftliche Freiheit dar. 2. Struktureller Ausschluss durch Sprachpolitik: Die Dominanz von Journals mit Genderpflicht in bestimmten Disziplinen führt de facto zu einem Ausschluss nichtkonformer Positionen aus dem wissenschaftlichen Diskurs. Dies betrifft nicht nur einzelne Autoren, sondern untergräbt die fachliche Diversität und Meinungsfreiheit. 3. Verlust des Deutschen als Wissenschaftssprache: Autoren weichen zunehmend auf das Englische aus, um solchen Vorgaben zu entgehen. Damit wird die deutsche Sprache in der Wissenschaft zusätzlich geschwächt, was insbesondere in der Schweiz mit ihrer Mehrsprachigkeit problematisch ist. 4. Sprachenfreiheit, Wissenschaftsfreiheit und verfassungsnahe Prinzipien: Auch wenn die Sprachenfreiheit (Art. 18 BV) und die Wissenschaftsfreiheit (Art. 20 BV) in der Schweiz primär gegen staatliche Eingriffe schützen, so haben sie doch Leitfunktion für den gesamten wissenschaftlichen Raum – insbesondere dann, wenn Fachzeitschriften öffentlich (mit-)finanziert oder institutionell getragen werden. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz erkennen in der Einschränkung der Ausdrucksfreiheit kein Problem. Entsprechend müsste man nicht nur die betroffenen Zeitschriften, sondern auch sie selbst reformieren.

Abb.: Wissenschaft in der Schweiz

Das neue LLM verwendet Standardsprache

Erste Tests mit Apertus haben ergeben, dass die Voreinstellung die Nutzung der Standardsprache bedeutet. Dies ist erfreulich – und aus mehreren Gründen nicht selbstverständlich. Zunächst einmal ist die ETH Zürich dafür bekannt, in Medienmitteilungen, auf ihrer Website und in Dokumenten von der Standardsprache abzuweichen und eine Sondersprache (die Gendersprache) anzuwenden. Die Forscher, die an Apertus mitgewirkt haben, sind offensichtlich nicht diesem Weg gefolgt. Zudem geht bei dominanten Chatbots wie ChatGPT das Default mit der Anwendung der Sondersprache einher. Selbst wenn man Standardsprache verlangt, wird dies immer wieder ignoriert. Wie Claude sieht auch Apertus nach ersten Erkenntnissen von solchen Arten der Beeinflussung ab. Dies ist ein wichtiger Schritt, um eine befriedigende Nutzung für alle zu ermöglichen und eine weitergehende Spaltung zu verhindern. Wer dennoch eine andere Sprache ausgegeben haben will, wird daran nicht gehindert – das LLM passt sich an die Wünsche und Bedürfnisse der Benutzer an. Wer Apertus ausprobieren will, kann dies über Public AI tun. Man muss sich lediglich registrieren und kann dann sofort loslegen. Mit einem sprachlich neutralen LLM. Aus der angeblich neutralen Schweiz.

Abb.: Mit Apertus im Gespräch

Robotertaxis in der Schweiz

Der chinesische Internetkonzern Baidu bringt seinen Robotertaxidienst Apollo Go im Jahre 2026 erstmals nach Europa, und zwar in die Schweiz. Dies meldeten am 25. August 2025 mehrere Medien, u.a. die NZZ und der Tages-Anzeiger. Allerdings wird der Einsatz nicht in Zürich stattfinden, sondern in ländlichen Regionen. Dies ist nur auf den ersten Blick überraschend. Während Zürich als international bedeutender Standort für Forschung und Entwicklung sowie Anwendung gilt und Wohnsitz und Arbeitsort für geeignete Fachkräfte ist, eignet sich das Umland besser für Pilotprojekte, da dort weniger Konkurrenz durch bestehende Fahrdienste besteht und die Bedingungen überschaubarer sind. Dazu gehört auch die weniger große Komplexität im Straßenverkehr, wie bereits die Verkehrspyramide von Oliver Bendel aus dem Jahre 2016/2017 gezeigt hat: Landstraßen und Autobahnen sind für den autonomen Verkehr am besten geeignet, obwohl KI-Systeme den Anforderungen des Stadtverkehrs immer mehr gerecht werden. Dies gilt vor allem für PKWs – bereits um 2016 wurde in Sion im Wallis erfolgreich das autonome Smart Shuttle betrieben. Die Schweiz wird damit zum ersten europäischen Markt, in dem Baidus autonome Fahrzeuge ohne Begleitung unterwegs sein werden. Für das chinesische Unternehmen ist das ein wichtiger Schritt, um Erfahrungen in Europa zu sammeln und den Weg für eine breitere Einführung der Technologie zu ebnen. Wie es das Schweizer Datenschutzgesetz einhält, wird die Praxis zeigen.

Abb.: Apollo von Baidu

Das Gendern im Schweizer Recht III

Einige privatwirtschaftliche Journals in der Schweiz – etwa Psychotherapie-Wissenschaft, Schweizerische Zeitschrift für Soziologie, Schweizerische Zeitschrift für Heilpädagogik, SUCHT oder das Schweizerische Archiv für Volkskunde – schreiben in ihren Autorenrichtlinien die Verwendung von Gendersprache vor. Wer das Setzen von Sonderzeichen im Wortinneren oder das Verwenden von irreführenden Partizipformen und unnötigen Beidnennungen ablehnt bzw. den üblichen generischen Sprachgebrauch bevorzugt, wird von der Veröffentlichung ausgeschlossen. Nun sind private Verlage nicht direkt an Grundrechte gebunden, wie sie in der Bundesverfassung festgehalten sind. Dennoch greifen solche Vorgaben faktisch in die Wissenschaftsfreiheit (Art. 20 BV) und die Sprachenfreiheit (Art. 18 BV) ein. Denn die sprachliche Gestaltung gehört zur wissenschaftlichen Verantwortung des Autors. Wissenschaft verlangt präzise, prägnante, korrekte und nachvollziehbare Ausdrucksformen – keine ideologisch motivierten Eingriffe. Erzwingt ein Journal Sprachformen, die fachlich umstritten und sprachlich künstlich sind, stellt sich auch die Frage, ob es selbst noch wissenschaftlichen Standards genügt. Man kann sich als Autor einem solchen Journal verweigern und zugleich öffentlich darauf hinweisen, dass es mit seinen Vorgaben der Wissenschaft den Rücken gekehrt hat.

Abb.: In einer Bibliothek

Das Gendern im Schweizer Recht I

In der Schweiz werden Forscher und Studierende immer wieder zum Gendern gezwungen. Rektoren, Studiengangleiter oder Dozenten versuchen mitunter, Vorgaben zu machen oder erzieherisch Einfluss zu nehmen. Grundlage sind oft Sprachleitfäden, die je nach Institution als freiwillig oder verpflichtend ausgegeben werden. Mit Blick auf die Bundesverfassung ist ein solcher Zwang problematisch. Wird von Dozenten oder Forschern verlangt, in Skripten, Vorlesungsfolien oder Artikeln bestimmte Sprachformen zu verwenden, liegt ein Eingriff in die Wissenschaftsfreiheit (Art. 20 BV) und die Sprachenfreiheit (Art. 18 BV) vor. Die Veränderung der Muttersprache durch eine künstliche Sprachform kann zugleich die persönliche Freiheit (Art. 10 Abs. 2 BV) und die Menschenwürde (Art. 7 BV) berühren. Bei Studierenden kann ein Genderzwang in wissenschaftlichen Arbeiten ebenfalls die Wissenschafts-, Meinungs- und Sprachenfreiheit verletzen. Eine Benachteiligung bei Bewertungen oder Prüfungen verstößt u.U. gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Hochschulen erfüllen ihren Bildungsauftrag nicht, wenn sie geltende Rechtschreib- und Grammatikregeln ignorieren und fehlerhafte Schreibweisen vermitteln. Ein solcher Zwang hält ihre Mitglieder nicht zur Mündigkeit an, sondern zur Anpassung.

Abb.: Die Universität Zürich

Automatisiertes Fahren in der Schweiz rechtlich möglich

„Ab dem 1. März 2025 ist automatisiertes Fahren in der Schweiz rechtlich möglich.“ (ASTRA, 27. Februar 2025) Dies meldete das Bundesamt für Strassen ASTRA am 27. Februar 2025. Zum Begriff selbst schreibt es in seinem Blog: „Automatisiertes Fahren bedeutet, dass Systeme unter bestimmten Bedingungen das Fahrzeug selbständig lenken, ohne menschliche Interaktion. Ein automatisiert fahrendes Fahrzeug kann insbesondere die Längs- und Querführung (lenken, beschleunigen, bremsen) übernehmen.“ (ASTRA, 27. Februar 2025) Allerdings ändert sich für die Schweiz durch die Regelung im Moment nichts. Wie im Blog lapidar festgestellt wird, gibt es bisher „kein Fahrzeug, das über ein in der Schweiz zugelassenes automatisiertes Fahrsystem verfügt“ (ASTRA, 27. Februar 2025). Die Autohersteller müssen ihre automatisierten Fahrzeuge also für die Schweizer Straßen genehmigen lassen. Es ist anzunehmen, dass dies in den nächsten Monaten geschieht.

Abb.: Ein Auto in der Schweiz

Ein Video zum Roboterpark

In ihrer Bachelorarbeit „Imagining Tomorrow: Conceptualizing Switzerland’s Robot Park Experience“ (August 2024) untersucht Susmy Chakkaith die Chancen und Risiken eines Roboterparks in der Schweiz. Sie hat dafür Gespräche mit Experten geführt, technische und wirtschaftliche Betrachtungen angestellt und eine 3D-Simulation erstellt. Die Arbeit ist Teil des von Oliver Bendel initiierten Projekts „A Robot Park for Switzerland“. Seit 2020 werden Ideen für einen solchen Roboterpark gesammelt, u.a. mit dem Ziel, andere Wissenschaftler und mögliche Sponsoren zu interessieren. Die Investitionen für den Bau und Betrieb wären, wie die Bachelorarbeit zeigt, beträchtlich. Dafür kämen nur große Player in Frage, etwa die United Robotics Group, hinter der die RAG-Stiftung steht. In einem Roboterpark könnten Besucher eigene Erfahrungen mit Robotern sammeln und realistische Vorstellungen zu ihren Möglichkeiten entwickeln. Ein Promotionvideo von Susmy Chakkaith zeigt einige der geplanten Installationen und Attraktionen.

Abb.: So stellt sich DALL-E 3 einen Roboterpark vor

Die Liebespuppen gehen nach Hause

Das BorDoll in Dortmund hat seine Pforten im Sommer 2023 geschlossen. Das Cybrothel in Berlin hat nach wie vor geöffnet und experimentiert mit Reversed Cyborgs und Virtual Reality. Aber wie sieht die Situation in der Schweiz und in Österreich aus? Dort herrscht seit jeher eher Mischbetrieb. In Wien findet sich das Laufhaus Rachel, wo auf 20 bis 30 Frauen immerhin drei Liebespuppen kommen. In der Schweiz wurde in den letzten Jahren viel geboten, etwa rund um Luzern, Bern oder Basel. Die Medien berichteten genüsslich darüber. Eine aktuelle Recherche zeigt, dass nur noch wenige Etablissements mit von der Partie sind. Ein Beispiel ist die Lounge 139 in Basel, wo man Natascha (21) buchen kann, die keine Widerworte gibt, wie lobend erwähnt wird. Die Gründe für den Rückgang dürften seitens der Benutzer sein, dass es sich im Etablissement um keinen ultimativen Kick mehr handelt und zwischen den Preisen für künstliche und echte Frauen kein großer Unterschied besteht, sodass man sich reiflich überlegt, was oder wen man wählt. Seitens der Betreiber stellt man fest, dass hochwertige Liebespuppen teuer sind, auch teure Exemplare mit der Zeit verschleißen und es nicht einfach ist, fachlich geeignetes Personal für die Handhabung und die Reinigung zu finden. Kaum etwas weiß man über die Meinung und Haltung der Prostituierten. Eines der wenigen Interviews in diesem Zusammenhang ist im Buch „Maschinenliebe“ enthalten. Es braucht weniger sensationsheischende Berichterstattung, mehr empirische Forschung, mehr ethische Reflexion – aber dazu ist kaum ein Wissenschaftler und kaum eine Hochschule bereit. Zudem versinken einschlägige Disziplinen wie die Sexualwissenschaft im deutschsprachigen Raum in der Bedeutungslosigkeit. Dass der Gegenstand ganz wegfällt, ist kaum anzunehmen. Vielmehr dürften Liebespuppen – darauf deuten auch die vielen Bestellmöglichkeiten hin – in die Privathaushalte entschwinden, zusammen mit den Sexrobotern, mit Harmony, Emma und Co., wo sie noch schwerer zu erforschen sind. Sie werden dort zum gut gehüteten und hoffentlich ebenso gut gepflegten Alltagsgegenstand.

Abb.: Harmony auf einer Messe (Foto: Realbotix)

 

Die Zeit ist reif für Roboterparks

Am 8. Dezember 2020 plädierte Prof. Dr. Oliver Bendel in seinem Vortrag „Ethische Dimensionen von Robotik in der Pflege“ im deutschen Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für Roboterparks, in denen man realen Robotern begegnet. „Man kann auch spezifische Parks mit Robotern in der Pflege einrichten. Dort könnten zudem gedankengesteuerte Rollstühle, Exoskelette, Hightechprothesen etc. ihren Platz haben.“ In der Studie „Roboter, Empathie und Emotionen“ von 2021 spann der Technikphilosoph diesen Gedanken für die Schweiz weiter: „Um Menschen Maschinen näher zu bringen und eine kritische Einschätzung zu ermöglichen, ist der direkte Kontakt zu fördern, etwa mit Hilfe von Roboterparks.“ Zudem brauche es „einschlägige Weiterbildungen für (fachfremde) Wissenschaftler, für Journalisten und Politiker, wobei auch hier die Roboterparks genutzt werden könnten“ (Studie „Roboter, Empathie und Emotionen“). Im Jahre 2024 stehen Dutzende von Vierbeinern und Zweibeinern sowie zahlreiche weitere soziale Roboter und Serviceroboter zur Verfügung. Selbst fortgeschrittene Modelle sind schon ab 1000 bis 2000 Dollar zu haben. Die Zeit ist reif für Roboterparks, ob in der Schweiz oder in Deutschland – oder sonstwo in Europa.

Abb.: Die Zeit ist reif für Roboterparks (Bild: DALL-E 3)

Eine neue Hochschule für Informatik

In der Schweiz soll eine neue Hochschule für Informatik FHNW mit einem Standort in Brugg-Windisch und einem Standort nördlich des Jura (Basel-Landschaft und Basel-Stadt) gegründet werden. Sie soll ihren Studienbetrieb im Herbst 2025 aufnehmen und ab diesem Zeitpunkt die bestehenden Informatikstudiengänge der Hochschule für Technik FHNW übernehmen. In der Leistungsauftragsperiode 2025 – 2028 wird sie laut Plan weitere Aus- und Weiterbildungsangebote aufbauen sowie Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten entfalten. Ziel der neuen Hochschule ist es, in der Nordwestschweiz die von Wirtschaft und Verwaltung benötigten Informatiker aus- und weiterzubilden. Die Studiengänge und -angebote der Hochschule für Wirtschaft FHNW in Wirtschaftsinformatik, Künstlicher Intelligenz und Robotik sind von dieser Neuerung nicht betroffen. Das Portfolio der HSW bleibt damit unverändert. Die Hochschule für Informatik FHNW wird die zehnte Hochschule unter dem Dach der Fachhochschule Nordwestschweiz sein. Berichtet haben über die Neugründung u.a. Nau und Inside IT.

Abb.: Der Campus Brugg-Windisch (Foto: WEISSWERT C. Morin & M. Indermaur)

Ein Sprachassistent für den atomaren Notfall

Im Studiengang Data Science an der Hochschule für Technik FHNW werden von den Studenten und Studentinnen u.a. Challenges und Mini-Challenges bewältigt. Eine Mini-Challenge, die von Prof. Dr. Oliver Bendel ausgeschrieben wurde, trägt den Titel „Ein Sprachassistent für Krisen und Katastrophen“. Pascal Berger hat die ca. vierzigjährige Julia konzipiert, die die Bewohner der Schweiz im Falle einer atomaren Katastrophe im Inland und im nahen Ausland dabei unterstützen soll, „sich zu beruhigen und entschlossen zu handeln“. Entsprechend gestaltet sich der Ablauf des Dialogs. Im ersten Teil soll sich Julia „kurz vorstellen“ und mit ruhiger Stimme darum bitten, „ruhig durchzuatmen“. Dabei sei es wichtig, dass in der Stimme eine gewisse Empathie zum Ausdruck kommt. Im zweiten Teil soll „der Voicebot versuchen, Verhaltensanweisungen an den Anwender weiterzugeben“. Julia spricht Schweizerdeutsch in einer Ausprägung, die z.B. auch Deutsche gut verstehen können. Für die Erstellung der Beispielsequenz nutzte der Student ttsfree.com. Unter „SELECT LANGUAGE AND REGIONS TO SPEECH“ wählte er „TTS Server 2“, unter „Language:“ die Nummer „62. German (Switzerland) – CH“ und dann „Leni“ als weibliche Stimme. „Voice Pitch“ und „Adjust Voice Speed“ wurden auf den Standardwerten „-50%“ und „-100%“ belassen. Die grundsätzlich nutzbaren SSML-Befehle wirkten sich kaum aus. Das Ergebnis kann hier angehört werden.

Abb.: Eine Skulptur in Hiroshima

Welchen Nutzen können Barroboter in der Gastronomie der Schweiz generieren?

Lea Peier von der Hochschule für Wirtschaft FHNW hat im Rahmen ihrer Abschlussarbeit über Barroboter geforscht. Betreut wurde sie von Prof. Dr. Oliver Bendel. Zu Barrobotern kann man Kaffeeroboter (Roboterbaristas) sowie Barkeeperroboter (Cocktailroboter) zählen. Die Forschungsfrage der Arbeit mit dem Titel „Ein Serviceroboter in einem Café hinter der Bar“ lautet: „Welchen Nutzen können Barroboter in der Gastronomie generieren?“ (Abstract Bachelorarbeit). „Um dies beantworten zu können, wurden Experteninterviews, Interviews mit Gastronomiebetrieben und Beobachtungen von Barrobotern durchgeführt. Die Forschungsfrage bezüglich des Nutzens eines Barroboters im Gastronomiebetrieb konnte vollumfänglich beantwortet werden. Dabei zeigte sich bereits im Verlaufe der Arbeit, dass Barroboter aktuell keinen wesentlichen Nutzen in der Gastronomie erbringen können.“ (Abstract Bachelorarbeit) Es gebe für die bestehenden Barroboter in der Schweiz aber andere interessante Einsatzorte wie beispielweise auf Messen oder in langen Warteschlangen. Ein Blick ins Ausland zeige, dass die Schweiz als renommierter Technologiestandort keine Vorreiterstellung einnimmt. „Dank der globalen Präsenz und den technologischen und qualitativ hohen Standards bietet sich die Chance, dass sich die bisher verhaltene Schweizer Szene rasch und kräftig weiterentwickeln kann.“ (Abstract Bachelorarbeit) Ein Video zum Projekt findet sich in der Videosektion oder direkt auf YouTube.

Abb.: Lea Peier bei der roboterbetriebenen Mocktail-Bar in der Migros

Polizeiroboter in der Schweiz

Polizeieinheiten auf der ganzen Welt nutzen seit Jahren mobile Roboter, etwa zum Sprengen von Objekten oder zum Überwachen von Arealen. Die Mitnahme von Spot bei einem Einsatz des NYPD hat für einigen Wirbel gesorgt. An der Hochschule für Wirtschaft erforscht man den Einsatz von Servicerobotern und sozialen Robotern in der Polizeiarbeit. Im April 2022 wurde das Paper „Robots in Policing“ von Oliver Bendel bei der Robophilosophy 2022 angenommen. Es zeigt auf, wie Roboter die Polizei als soziale Einrichtung und deren Arbeit als soziale Arbeit verändern können. In einer Abschlussarbeit zu Polizeirobotern an der Hochschule für Wirtschaft FHNW, vorgelegt von Alan Chethipuzha und betreut von Oliver Bendel, wurden Erkenntnisse aus einer nichtrepräsentativen Onlineumfrage und zwei Experteninterviews verarbeitet. Die Akzeptanz der Befragten in Bezug auf autonome Polizeiroboter in der Schweiz ist sehr niedrig. Das Sammeln von personenbezogenen Daten mit Hilfe von mobilen Robotern würde als Eingriff in die Privatsphäre gesehen. Bürger fühlten sich konstant beobachtet, wenn ein autonomer Roboter mit Kameras auf den Straßen unterwegs wäre. Die beiden Experten – ein Robotiker und ein Chef der Spezialfahndung in der Kriminalabteilung – sehen zudem aktuell keine möglichen Einsatzgebiete für autonome Polizeiroboter in der Schweiz sowie auch keinen Mehrwert. Ferngesteuerte Roboter wie Drohnen und Raupenfahrzeuge hingegen haben ihrer Ansicht nach jetzt und künftig eine hohe Bedeutung. Die Abschlussarbeit „Serviceroboter und soziale Roboter in der Polizeiarbeit“ von Alan Chethipuzha liegt seit Juli 2022 vor.

Abb.: Sie führen noch keinen Spot mit sich

Abstimmung zur Organspende in der Schweiz

Am 15. Mai 2022 stimmen Schweizer und Schweizerinnen über die Änderungen des Transplantationsgesetzes ab. Im Moment gilt in der Eidgenossenschaft eine erweiterte Zustimmungslösung. Ein Vorschlag für die Zukunft ist eine erweiterte Widerspruchsregelung. Ein Beitrag im Wirtschaftslexikon von Springer Gabler von Oliver Bendel, erschienen am 2. Mai 2022, erklärt in aller Kürze, was eine Organspende ist und welche Herausforderungen damit verbunden sind. Im dritten und letzten Abschnitt heißt es: „Aus der Sicht der Ethik, etwa der Bioethik, Medizinethik und Wirtschaftsethik, werden unterschiedliche Fragen aufgeworfen, die die Organspende an sich (etwa das Problem der Organknappheit oder das Kriterium des Todeszeitpunkts), aber auch Phänomene wie den Organhandel betreffen. Die Widerspruchsregelung scheint mehr als die Zustimmungsregelung – zusammen mit bestimmten Maßnahmen – einem Organmangel vorzubeugen und die Rettung von möglichst vielen Leben sicherzustellen, was aus utilitaristischer Sicht zu begrüßen wäre. Allerdings könnte sie u.a. gegen das Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit verstoßen, zumal nicht davon auszugehen ist, dass jeder Betroffene die Lösung des Landes kennt, in dem er sich gerade befindet.“ Der Beitrag kann auf wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/organspende-123884 gelesen werden.

Abb.: Bei einer Transplantation

Roboterparks für die Schweiz

In der Studie „Roboter, Empathie und Emotionen“ von 2021 schlägt Prof. Dr. Oliver Bendel die Einrichtung von Roboterparks in der Schweiz vor: „Um Menschen Maschinen näher zu bringen und eine kritische Einschätzung zu ermöglichen, ist der direkte Kontakt zu fördern, etwa mit Hilfe von Roboterparks. Zugleich müssen auch – zumindest vorübergehend – Räume eingerichtet werden, in denen keine sozialen Roboter sind bzw. eine Roboterquote besteht, um den Einwohnerinnen und Einwohnern, die zurückhaltend und argwöhnisch sind, Sicherheit zu geben, und zwar sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten der Schweiz.“ (Studie „Roboter, Empathie und Emotionen“) Bereits am 8. Dezember 2020 plädierte er in seinem Vortrag „Ethische Dimensionen von Robotik in der Pflege“ im deutschen Bundesministerium für Gesundheit (BMG) für Roboterparks, in denen man realen Robotern begegnet. „Man kann auch spezifische Parks mit Robotern in der Pflege einrichten. Dort könnten zudem gedankengesteuerte Rollstühle, Exoskelette, Hightechprothesen etc. ihren Platz haben.“ Die eingangs genannte Studie ist hier verfügbar.

Abb.: In einem Vergnügungspark

Der Maschinenethiker in den Schweizer Medien

Raffael Schuppisser, stellvertretender Chefredakteur und Leiter Kultur, Leben & Wissen von az Nordwestschweiz bzw. Schweiz am Wochenende, sprach Ende Oktober 2019 mit Oliver Bendel über Maschinenethik. Das Ergebnis wurde am 3. Dezember 2019 in zahlreichen Schweizer Medien publiziert, darunter Aargauer Zeitung und Basellandschaftliche Zeitung. In der Limmattaler Zeitung wurde die kritische Haltung des Informations- und Maschinenethikers zu autonomen Autos herausgestellt. Oliver Bendel sieht diese vor allem auf der Autobahn, nicht in der Stadt. Er rät dazu, sie nicht über Leben und Tod von Menschen entscheiden zu lassen. Moralisieren kann man sie aber mit Blick auf Tiere. In der Neuen Luzerner Zeitung wurde thematisiert, dass Oliver Bendel gegenwärtige moralische Maschinen als kleine Fundamentalisten ansieht – weil sie sich sklavisch an Regeln halten. Dies ist keinesfalls zu ihrem Nachteil und auch nicht zum Nachteil der Umwelt, in der sie sich bewegen – was man bei menschlichen Fundamentalisten nicht gerade behaupten kann. In Watson wird auf die Rolle der Maschinenethik bei Sexrobotern hingewiesen. Die Disziplin kann dabei mithelfen, diese im Sinne der Benutzer zu gestalten. Vorschläge dazu hat Oliver Bendel wiederholt gemacht, etwa 2016 auf der Konferenz „Love and Sex with Robots“ am Goldsmiths in London. Der Artikel in Watson kann über www.watson.ch/!197665855? abgerufen werden.

Abb.: Oliver Bendel im Gespräch mit dem GEO-Chefredakteur (Foto: Körber-Stiftung/Claudia Höhne)

Disziplin zwischen Ingenieurskunst und Kunst

„Der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) ist ein wesentliches Merkmal der digitalen Transformation von Gesellschaft und Wirtschaft und hat Folgen für unser Privat- und Arbeitsleben. Die Schweiz spielt auf diesem Gebiet heute in Forschung und Entwicklung weltweit eine bedeutende Rolle.“ (Website BAKOM, 9. Mai 2019) Der Bundesrat hat laut BAKOM eine interne Arbeitsgruppe eingesetzt, die bis zum Herbst 2019 eine Übersicht über bestehende Maßnahmen, eine Einschätzung zu neuen Handlungsfeldern sowie Überlegungen zu einem transparenten und verantwortungsvollen Einsatz von künstlicher Intelligenz erarbeitet. Dazu gehört auch, Experten zu konsultieren und ihre Positionen öffentlich zu machen. „Wir fragen bei Prof. Dr. Oliver Bendel nach, was Ethik und künstliche Intelligenz miteinander zu tun haben.“ Das Interview mit ihm ist am 9. Mai 2019 auf der Plattform Dialog Digitale Schweiz erschienen. Es kann über www.digitaldialog.swiss/de/dialog/kuenstliche-intelligenz-als-disziplin-zwischen-ingenieurskunst-und-kunst abgerufen werden.

Abb.: Kunst in der Schweiz

Die Neue Seidenstraße

Karl Strittmatter schreibt in seinem Artikel „Die Schweiz ist schier atemberaubend naiv“ im Tages-Anzeiger vom 27. April 2019, Ueli Maurer und der Bund ließen sich von China in das Projekt der Neuen Seidenstraße einbinden und fielen damit „auf die Tricks einer Diktatur herein“ (Tages-Anzeiger, 27. April 2019). Der Chinaexperte war für die Süddeutsche Zeitung zunächst ab 1997 (acht Jahre lang) und dann wieder von 2012 bis 2018 Korrespondent in Peking. Sein aktuelles Buch ist „Die Neuerfindung der Diktatur – Wie China den digitalen Überwachungsstaat aufbaut und uns damit herausfordert“. Darin beschreibt er u.a. das Sozialkreditsystem, das sich der Möglichkeiten künstlicher Intelligenz bedient. Auch auf die Neue Seidenstraße geht er ein. In seinem Artikel bemerkt er: „Die KP möchte Einfluss nehmen, setzt dafür viel Geld und eine immer aggressivere Diplomatie ein – im Menschenrechtsrat in Genf ebenso wie an unseren Universitäten, in unseren Medien, gegenüber unseren Politikern.“ (Tages-Anzeiger, 27. April 2019) Auch Befürworter des Projekts gibt es, die die wirtschaftlichen Vorteile herausstreichen. Der Beitrag „Neue Seidenstraße“ im Gabler Wirtschaftslexikon wurde von Oliver Bendel verfasst und ist am 30. April 2019 erschienen. Er kann über wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/neue-seidenstrasse-100610 abgerufen werden.

Abb.: Die Marco-Polo-Brücke in Peking

Automatisiertes Fahren in der Schweiz

„Die zunehmende Digitalisierung hat das Potenzial, die Schweizer Verkehrslandschaft in den kommenden Jahren umfassend zu verändern. Durch automatisiertes und vernetztes Fahren verspricht die intelligente Mobilität gesteigerte Verkehrseffizienz, effektiver genutzte Infrastrukturen und mehr Verkehrssicherheit.“ Doch die „automatisierte Mobilität“ verlange auch eine entsprechende (Daten-)Infrastruktur und „Anpassungen der Regulierungen“ – und „wirft Fragen zu Ethik und Datenschutz auf“ (Website TA-SWISS). So beginnt die Information zu einer neuen Ausschreibung von TA-SWISS. Im Vorfeld hatte die Einrichtung, die Entscheidungsgrundlagen für Parlament und Bundesrat erarbeitet, mehrere Experten nach Bern eingeladen und sich von ihnen beraten lassen, unter ihnen der Ethiker und Wirtschaftsinformatiker Oliver Bendel (Hochschule für Wirtschaft FHNW) und der Jurist Herbert Zech (Universität Basel). Den vollständigen Ausschreibungstext und die -unterlagen findet man über www.ta-swiss.ch. Offerten können bis 31. März 2018 eingereicht werden.

Abb.: In den Alpen unterwegs

If you’re going to San Francisco, be sure …

Am 7. April 2017 besuchte die Delegation aus Studierenden und Dozierenden der FHNW im Rahmen von connectUS die Firmen und Einrichtungen DocuSign, swissnex und Microsoft in San Francisco. Sie bekam Informationen zu den Produkten und Dienstleistungen und zuweilen auch Insiderwissen vermittelt. DocuSign ermöglicht es Menschen weltweit, „Dokumente, Genehmigungen oder Vereinbarungen elektronisch zu unterzeichnen – mit jedem Gerät, in jeder Zeitzone“ (Website DocuSign). Zu swissnex heißt es: „Together with science and technology counsellors based in Swiss embassies around the world, swissnex takes an active role in strengthening Switzerland’s leadership as a world-class location.“ (Website swissnex) Jenseits der Vorträge gab es etliche interessante Erlebnisse. Ein selbstständig fahrendes Uber-Auto kreuzte den Weg der Delegation, mitten in Downtown, und die eigenen Emotionen wurden über eine fest installierte Anwendung mit einer Emotionserkennungssoftware identifiziert und klassifiziert, die auch bei interaktiven Werbeflächen eingesetzt werden kann. Unverkennbar ist überall der tiefe Graben, der durch die amerikanische Gesellschaft geht. Man lässt die Leute im öffentlichen Raum sterben, und Wirtschaft und Politik scheinen kein Interesse zu haben, die Ärmsten der Armen aufzufangen. Es mag das eine oder andere Angebot geben – aber viele Menschen haben schwerwiegende psychische Probleme oder nicht mehr die Kraft, sich in eine Ecke zu schleppen, sodass sie mitten auf dem Weg liegen.

Abb.: Die Maschine erkennt Emotionen

Bedingungsloses Grundeinkommen

Im Wirtschaftslexikon von Gabler ist am 1. März 2016 ein neuer Begriff aufgenommen worden, nämlich der des bedingungslosen Grundeinkommens. „Nach der Idee des bedingungslosen Grundeinkommens erhalten erwachsene oder auch minderjährige Mitglieder einer politischen, funktionalen oder ideellen Gemeinschaft einen festgelegten finanziellen Betrag, ohne Pflicht zur Rückzahlung und ohne direkte Gegenleistung. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Kindergeld fallen i.d.R. weg. Eine alternative Idee ist das bedingungslose Grundeigentum, nach der jeder Mensch ein Grundstück oder ein Gebäude übereignet bekommt.“ Der Autor, Oliver Bendel, stellt einen Zusammenhang mit der Industrie 4.0 her. „Gerade in Zeiten zunehmender Automatisierung und Autonomisierung als Effekte der Digitalisierung, wie sie in der Industrie 4.0 entstehen, sind radikale bzw. innovative Ansätze gefragt.“ Am Ende diskutiert er Vorteile und Nachteile des Konzepts und sieht Wirtschafts- und Politikethik in der Pflicht. Auch die Informationsethik könnte zur Erhellung beitragen. Der Beitrag kann über wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/bedingungsloses-grundeinkommen.html abgerufen werden.

Abb.: Zehntausend davon könnten das Grundeinkommen in der Schweiz sein

Smart Cars

„Die Schweiz kann wieder eine bedeutende Rolle im Automobilbau und in der Zulieferindustrie spielen. Es braucht nur die richtigen Weichenstellungen. Die Bahn wird nicht aufs Abstellgleis geraten, sondern kann sogar Synergien schaffen.“ Um diese scheinbar gewagte These zu begründen, holt Oliver Bendel in seinem Artikel „Made in Switzerland: Smart Cars“ ein bisschen aus. Er erzählt die Geschichte des Automobils in der Eidgenossenschaft, erklärt im Detail, was autonome Autos sind, und kommt dann zur Sache. „Was spricht dafür, dass die Schweiz in diesem boomenden Markt der Car IT, der Assistenzsysteme und der autonomen Autos eine Chance hat? Dass sie mitspielt, sozusagen mitfährt, im Mittelfeld oder an der Spitze?“ Mehrere Argumente werden genannt, und am Ende wird klar, dass es wirklich sein könnte, wenn man nur wollte, wenn Einrichtungen und Personen einmal über den Tellerrand hinausschauen würden, wenn sie einmal visionär wären, dann … Der Beitrag ist im Mai 2015 in der UnternehmerZeitung erschienen und kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Abb.: Das waren noch Zeiten!